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Muss ich zu Meldetermin, obwohl Schlichtung noch aussteht?

Ich habe beim Jobcenter eine Schlichtung nach § 15a SGB II beantragt, weil mir ein Kooperationsplan gegen meinen Willen erstellt wurde, dem ich nie zugestimmt habe. Es gab daraufhin einen Schlichtungstermin, aber ich konnte dort wegen eines Krankenhausaufenthalts nicht teilnehmen – natürlich mit entsprechender AU-Bescheinigung, also alles korrekt krankgemeldet.

Jetzt habe ich aber nicht etwa eine neue Einladung zur Schlichtung bekommen, sondern eine ganz normale Einladung zu einem "Meldetermin zur Besprechung meiner beruflichen Situation" – und die kommt ausgerechnet wieder von der Sachbearbeiterin, mit der ich den Konflikt habe und die mir den Kooperationsplan aufgezwungen hat.

In der Einladung steht, dass ich mit 10 % Sanktion rechnen muss, wenn ich nicht erscheine. Gleichzeitig steht unten in der Rechtsbehelfsbelehrung, dass ich Widerspruch einlegen kann.

Jetzt meine Frage:

Bin ich überhaupt verpflichtet, zu einem "normalen" Meldetermin zu erscheinen, solange noch keine endgültige Schlichtung stattgefunden hat? Ich hatte auf einen neuen Termin für die Schlichtung gehofft.

Oder ist das Ganze rechtswidrig und ich kann Widerspruch einlegen und den Termin ignorieren, bis die Schlichtung abgeschlossen ist?

Ich bin ehrlich gesagt verunsichert, weil ich nicht sanktioniert werden will – aber ich finde es auch komisch, dass man mich zu einem Gespräch mit genau der Person lädt, über deren Vorgehen ich gerade eine Schlichtung laufen habe.

Hat jemand von euch Erfahrung damit? Oder weiß, wie das rechtlich geregelt ist?

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