ALG 1?

5 Antworten

Nein

Leistungen von der Agentur für Arbeit, also ALG - 1 werden immer rückwirkend für den Monat gezahlt, also im Regelfall Ende April für den April und dann Ende Mai für Mai.

Es sei denn es handelt sich um eine Nachzahlung von bereits zustehenden Leistungen, die können dann schon zeitnah nach Bewilligung zur Auszahlung angewiesen werden.

Bekommst dann also, da erst seit April Anspruch besteht, abzüglich der 1 Woche Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll dein anteiligen ALG - 1 Ende April für April ausgezahlt.

Hey du

Wenn du im April eine Sperrzeit hattest und dein Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) erst Ende des Monats ausgezahlt wird, erhältst du normalerweise nur den Anteil für den April, der nach der Sperrzeit übrig bleibt. Das bedeutet, dass dein komplettes ALG 1 für den Mai erst im nächsten Monat, also Ende Mai, ausgezahlt wird.

Die Auszahlung von ALG 1 erfolgt in der Regel monatlich im Voraus, aber da du eine Sperrzeit hattest, wird dein Anspruch für April nur anteilig berücksichtigt. Der vollen Betrag für Mai wird dir erst zum Ende des nächsten Monats überwiesen.

Wenn du unsicher bist oder weitere Fragen hast, kannst du auch direkt bei der Agentur für Arbeit nachfragen, um Klarheit über deine genaue Auszahlung zu bekommen.

Nein, das gibt es nur bei Nachzahlungen von bereits bereits zustehenden Leistungen. Diese können zeitnah nach Bewilligung ausgezahlt werden.

Arbeitslosengeld, also ALG - 1, werden immer nachträglich gezahlt, niemals im Voraus.

Steht dir also der Anpruch erst seit April zu, bekommst du folglich auch erst Ende April ausgezahlt.

ALG I wird immer im Nachhinein ausbezahlt, nie im Voraus!

Ja. Das bekommst du am Ende :)

und Mai dann noch später.


Locca1989 
Beitragsersteller
 08.04.2025, 21:04

Bekomme ich das nicht mit dem Mai Geld ??

Locca1989 
Beitragsersteller
 08.04.2025, 21:12
@verreisterNutzer

Da steht immer zum 8 des Monats aber mir wurde gesagt es wird immer Ende des Monats oder zum 1 ausgezahlt