Zunächst mal etwas grundsätzliches: Ohne Leistungsbezug gibt es keine Leistungen wie Kaution oder Erstausstattung.

Sobald der Antrag bewilligt wurde, erhaltet ihr auch gleichzeitig einen Bescheid darüber, in welchem Umfang eine Wohnung für euch drei als angemessen gilt. Das betrifft sowohl die Mietkosten als auch die Wohnungsgröße (also die Quadratmeterzahl).

Ihr könnt euch theoretisch auch eine größere Wohnung mit z. B. fünf Zimmern aussuchen – allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass diese dann nicht mehr innerhalb des angemessenen Rahmens liegt, und das Jobcenter die Kosten nicht übernehmen würde.

Erst dann könnt ihr auch einen Antrag auf Kaution/Genossenschaftsanteile in Form eines Darlehens gemäß §22 (6) SGBII, stellen.

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Die Berufsschule befindet sich (für BW) in Karlsruhe-Oberreut. Der Unterricht dort erfolgt blockweise. Falls nötig, wird dir durch die Agentur für Arbeit auch eine kostenlose Unterkunft nahe der Berufsschule zur Verfügung gestellt. Wenn du finanzielle Unterstützung bei den Fahrtkosten benötigst, so erfolgt diese ebenfalls durch die Agentur für Arbeit.

Es gibt für diesen Beruf bzw. die Ausbildung für jedes Bundesland immer eine zentrale Anlaufstelle respektive Berufsschule, da der Beruf sehr spezialisiert ist und er ausschließlich von der Bundesagentur für Arbeit ausgebildet wird. Es gibt deutschlandweit eine geringe Anzahl an Azubis für diesen Beruf, und da lohnt es sich nicht, in jedem Bundesland eine eigene Berufsschulklasse aufzumachen.

Ich bin mir echt unsicher, was ich machen soll, weil ich sonst keine andere Ausbildung finde

Darf ich dich fragen, wie du auf diesen Beruf gestoßen bist? Ich frage das deshalb, weil dieser Beruf nicht wirklich beliebt und verbreitet bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist und der Beruf an sich sehr speziell ist.

Warum hast du dich nicht z.B. für eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellte oder Bürokauffrau beworben?

lg

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Umschulungen kosten einen Haufen Geld und werden einem nicht hinterhergeschmissen. Man achtet also ganz genau darauf, wem man sie bewilligt.

Es gibt im Grunde zwei Fälle, denen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter eine Umschulung fördern können.

Fall 1: Die BA und das Jobcenter setzen voraus, dass man eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und diesen Beruf länger als 4 Jahre nicht ausgeübt wurde oder in einem Beruf gearbeitet wurde, der keine Zukunftsperspektive hat (krasses Beispiel: Bergarbeiter oder Köhler).

Fall 2: Wenn du keinen anerkannten Berufsabschluss hast, du mindestens 3 Jahre beruflich tätig warst und dich für den Zielberuf eignest. Hast du z. B. vor, eine Umschulung zum Bürokaufmann zu machen, und hast vorher als Bürokraft gearbeitet, stehen die Chancen besser, die Umschulung bewilligt zu bekommen.

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Nein, das gibt es nur bei Nachzahlungen von bereits bereits zustehenden Leistungen. Diese können zeitnah nach Bewilligung ausgezahlt werden.

Arbeitslosengeld, also ALG - 1, werden immer nachträglich gezahlt, niemals im Voraus.

Steht dir also der Anpruch erst seit April zu, bekommst du folglich auch erst Ende April ausgezahlt.

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Da du, nehme ich an, unter 25 Jahre alt bis, kannst du dich bei deinen Eltern mitversichern lassen. Das wäre möglich.

Ich würde dir aber trotzdem empfehlen, dich nach deiner abgegeben Kündigung, zügig bei der Bundesagentur für Arbeit melden, denn dein Anspruch auf Arbeitslosengeld beinhaltet trotzdem einen Krankenversicherungsschutz, auch wenn du gesperrt wirst.

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Darf das Jobcenter jemanden wirklich das Bürgergeld komplett streichen, weil die Eltern zu viel verdienen?

Ja, das darf das Jobcenter. Deine Eltern sind für dich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr verantwortlich, und müssen folgich für dich aufkommen. Das bedeutet: Krankenkasse, Unterkunft (Wohnung) und natürlich die Verpflegung. Sag deinen Eltern, sie sollen dich bei sich mitversichern lassen.

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