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Grauzonen E-Bike Gasgriff?

Hey,

Also, ich weiß dass E-Bikes mit einem Gasgriff Illegal sind, wenn sie bis über 6km/h beschleunigen per Gasgriff.

Sagen wir jetzt, rein hypothetisch, ich fahre ein E-Bike mit einem Gasgriff, welches bis 25km/h beschleunigt.

Ab wann wäre dieses E-Bike wieder legal und würde mir nicht meinen Führerschein abziehen.

Wenn mich jetzt beispielsweise die Polizei anhält und ich etwas verändere, sodass ab dem Moment der Kontrolle der Polizei, das Fahrrad legal ist, womit würde ich theoretisch durchkommen?

Variante 1: Ich ziehe den Stecker zur Verbindung von Gasgriff und E-Bike und mache damit den Gasgriff nicht funktionsfähig. Dann hat mein E-Bike zwar einen Gasgriff dran, dieser wäre dann aber nicht installiert. Wäre das dann wieder legal?

Variante 2: Ich Stelle die maximale Höchstgeschwindigkeit (Per Einstellungen auf dem Controlboard des E-Bikes) auf 6km/h bei meinem E-Bike. Ab 6km/h hört das Fahrrad auf mich zu unterstützen, mit dem Treten als auch mit dem Gasgriff. Das wäre ja dann per Definition wieder legal, oder nicht? Dann kann die Polizei nicht beweisen dass ich mehr als 6kmh per gasgriff beschleunigt habe und ich bin fein raus.

Variante 3: Ich Stelle das Fahrrad auf eine Stufe, bei der der Gasgriff nicht unterstützen kann.

Welche Variante Würde Funktionieren und welche nicht und warum?

Keine der Varianten 89%
Variante 2 11%
Variante 1 0%
Variante 3 0%
Variante 1 und 2 0%
Variante 1 und 3 0%
Alle Varianten 0%
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Strompreisbremse für Gewerbe mehrfach von Versorgungsunternehmen in der Jahresabschlussrechnung falsch berechnet, bei wem kann ich das auf Richtigkeit prüfen?

Guten Tag liebes Forum,

wir sind ein Gewerbe bei dem der Jahresverbrauch an Strom durchschnittlich bei 45000kwh liegt. Die Preisbremse für Unternehmen war ja 13 Cent netto (zuzüglich Netzentgelte,Steuern,Abgaben und Umlagen) für 70 Prozent des Vorjahresverbrauch

Bei Privatverbrauchern 40 Cent für 80% des Vorjahresverbauch (inklusive Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen )

Wir hatten eine Jahresabrechnung bekommen wo wir 3000 Euro Entlasung bekommen hatten. 2,5 Monate später kam wieder ein Schreiben wo drin steht:

" Für Verbrauchstellen mit einer Basisverbrauchsprognose von über 30.000 kwH dürfen die Preisbestandteile der Netzentgelte, Messentgelte und staatlichen veranlassten Preisbestandteile nicht berücksichtig werden"

Nun wollen die 2000 Euro wieder zurück haben. Also ich halte das für extrem peinlich, unseriös das eine Firma nicht weiß wie man die Preisbremse korrekt abrechnet. PS ich hatte bei dem ersten Schreiben dort angerufen und die hatten mir mehrfach gesagt das es korrekt abgerechnet wurde. 2,5 Monate später kam dann der Brief

An wen kann ich mich als Firma wenden um nachzuschauen ob das hier korrekt abgerechnet wurde? Ich traue dem Versorgungsunternehmen nicht mehr! Daher sind ja meine Zweifel berechtigt.

Vielleicht hat jemand einen Tipp! Danke Euch

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