Anwalt – die besten Beiträge

Kann ich die Kundin anzeigen, oder bin ich Schuld?

Ich verleihe Abendkleider und eine Kundin hat mir eine Auswahl an Kleidern geschickt, die ihr gefallen und hat eines dieser Kleider reserviert.

Leider war ihr Kleid beim Zoll, daher konnte ich es ihr nicht schicken. Daraufhin habe ein anderes aus ihrer Auswahl verschickt, weil ich dachte das würde ihr auch gefallen.

Das war leider ein Fehler von mir, denn als das Kleid angekommen ist war sie sauer und wollte das Kleid nicht. Ich habe sie gefragt ob sie das Geld zurück haben will. Das hat sie verneint, aber sie wollte 2 Stunden zu mir fahren um sich dann für ein anderes Kleid zu entscheiden.

Es war 00:00 Nachts, sie kam an und hat 2 Stunden gebraucht, sich aber dann für ein Kleid entschieden. Wir haben ihr zur Not 1 weiteres Kleid mitgegeben aus Nettigkeit und auch als Entschuldigung,

Erst 9 Tage später, als die Hochzeit auf dem sie das Kleid anhatte zu Ende war hat sie sich bei mir gemeldet. In meinen AGB steht, dass man direkt nach der Veranstaltung das Kleid wieder zurück schicken, soll ansonsten fällt eine Gebühr von 10€ pro Tag an.

Die Kundin möchte die Kleider nicht zurückschicken und begründet das mit ihren Fahrtkosten und der Behauptung, die Kleider seien kaputt gewesen und sie hätte sie zum Schneider bringen müssen. Obwohl sie freiwillig da war und sich selbst für die Kleider entscheiden hat. Sie hat dafür Kosten von 200€ berechnet.

Das kann ich aber nicht zurück erstatten, da die Miete für das Kleid 250€ beträgt und sie das Kleid getragen hat. Ich hätte nichts von einer Rückerstattung an sie.

Hätte sie von Anfang an, wo ich das falsche Kleid geschickt habe das Geld zurück verlangt, hätte ich es ihr gegeben. Aber jetzt wo sie das Kleid anhatte, will sie das Geld zurück - das geht doch nicht, oder?

Kleidung, Polizei, Anwalt, Kleid, Gericht, Anwaltskosten, Gerichtsvollzieher, Polizeigewalt, Polizeikontrolle, Polizist, Gerichtskosten, Anwaltskanzlei

Neu gebaute Eigentumswohnung in einem Gebäude mit vielen Wasserschäden/Mängeln? Letzte Rate Ablehnen oder teilweise behalten?

Neu gebaute Wohnung vor 3 Jahren gekauft, 4 Gebäude mit insgesamt 100 Einheiten. viele Mängel im Gebäude und Wohnungen gefunden, vor allem Wasserschäden (bereits 9 oder 10 Fälle in den letzten 3 Jahren). für einige Nachbarn, der Entwickler weigert sich sogar die Garantie für Wasserschäden, mit der Begründung: weil der Bewohner nicht in der Wohnung richtig leben. 

Die Nachbarn haben bereits die letzte Rate gezahlt, so dass sie fast kein Druckmittel haben. Ich habe die letzte Rate noch nicht gezahlt und muss sie auch zahlen, weil meine Wohnung keine größeren Mängel aufweist. Ich habe aber Angst, dass ich später einen Wasserschaden erleide und der Bauträger sich weigert, zu zahlen.

Die WEG und Hausverwaltung und TÜV Sachverständiger (Emfohlen von HV) sind dumm (sorry für das Wort) und schwach im höchsten Maße.

1. kann ich die letzte Rate (oder nur einen Teil davon) wegen des möglichen Schadens noch behalten? Ich habe derzeit tatsächlich keine Wasserschaden, aber im Gebäude popt ab und zu ein Fall.

2. wie kann ich vernünftig beweisen, dass das Gebäude nicht ordnungsgemäß gebaut ist? (z.B. 10 Wasserschäden in dem Projekt ist nicht normal richtig? Die halbe Garage steht bei jedem starken Regen im Wasser)

Recht, Anwalt, Immobilien, Bauträger, Eigentumswohnung, Gebäudeversicherung, Hausverwaltung, TÜV, Zivilrecht, Wasserschaden Wohnung

Grauzonen E-Bike Gasgriff?

Hey,

Also, ich weiß dass E-Bikes mit einem Gasgriff Illegal sind, wenn sie bis über 6km/h beschleunigen per Gasgriff.

Sagen wir jetzt, rein hypothetisch, ich fahre ein E-Bike mit einem Gasgriff, welches bis 25km/h beschleunigt.

Ab wann wäre dieses E-Bike wieder legal und würde mir nicht meinen Führerschein abziehen.

Wenn mich jetzt beispielsweise die Polizei anhält und ich etwas verändere, sodass ab dem Moment der Kontrolle der Polizei, das Fahrrad legal ist, womit würde ich theoretisch durchkommen?

Variante 1: Ich ziehe den Stecker zur Verbindung von Gasgriff und E-Bike und mache damit den Gasgriff nicht funktionsfähig. Dann hat mein E-Bike zwar einen Gasgriff dran, dieser wäre dann aber nicht installiert. Wäre das dann wieder legal?

Variante 2: Ich Stelle die maximale Höchstgeschwindigkeit (Per Einstellungen auf dem Controlboard des E-Bikes) auf 6km/h bei meinem E-Bike. Ab 6km/h hört das Fahrrad auf mich zu unterstützen, mit dem Treten als auch mit dem Gasgriff. Das wäre ja dann per Definition wieder legal, oder nicht? Dann kann die Polizei nicht beweisen dass ich mehr als 6kmh per gasgriff beschleunigt habe und ich bin fein raus.

Variante 3: Ich Stelle das Fahrrad auf eine Stufe, bei der der Gasgriff nicht unterstützen kann.

Welche Variante Würde Funktionieren und welche nicht und warum?

Keine der Varianten 89%
Variante 2 11%
Variante 1 0%
Variante 3 0%
Variante 1 und 2 0%
Variante 1 und 3 0%
Alle Varianten 0%
Akku, Polizei, Mountainbike, Politik, Anwalt, Rechte, Gesetz, Bosch, Motor, E-Bike, Gesetzgebung, Pedelec, Radsport, Richter, E-Roller, E-MTB, E-Mountainbike, E-Bike Akku, E-Bike Motor

Meistgelesene Beiträge zum Thema Anwalt