Das versteht die Ampel unter „Zurückweisungen an der Grenze“:
-Nach Aufgriff Flüchtling Prüfung, ob ein anderer Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist
-Befragung des unerlaubt Eingereisten
- Übermittlung Ergebnis Befragung an das BAMF
- Prüfung Bundespolizei, ob Haftkapazitäten zur Verfügung stehen und Beantragung von Haft zur Sicherstellung des Verfahrens
-Alternativ feste Zuweisung und Wohnsitzauflage, wenn Haft nicht in Betracht kommt
-Einleitung beschleunigtes Dublin-Verfahren durch BAMF
-Bitte an zuständiges europäisches Land um schnelle Zustimmung zu den deutschen Überstellungsmitteilungen
-Sobald Zustimmung stellt BAMF die Unzulässigkeit des Asylantrags fest und ordnet Überstellung in zuständigen Mitgliedstaat an
-Sofern der Betroffene Klage einreicht, müsste „diese vom zuständigen Verwaltungsgericht zügig entschieden werden“.