Agentur für Arbeit – die besten Beiträge

Arbeitsamt lässt sich ewig Zeit?

Hallo

Aus gesundheitlichen Gründen musste ich meine Arbeit auf ärztlichen Rat hin aufgeben. Ich habe einen Antrag gestellt auf Arbeitslosengeld. Dann vergingen über 5 Wochen, bis mich ein Schreiben erreichte, in welchem mir mitgeteilt wurde, das über meinen Antrag noch nicht entschieden werden kann, da eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist. Diese habe ich sofort von meinem Arzt ausfüllen lassen und per Einschreiben an die Agentur gesendet. Mittlerweile sind wieder zwei Wochen vergangen. Jetzt habe ich telefonisch bei der Agentur nachgefragt, wie lange sich das noch hinziehen wird. Man sagte mir, die Bescheinigung vom Arzt wäre noch nicht eingegangen. Daraufhin habe ich bei der Post angerufen, um mich nach dem Brief zu erkundigen. Die Sendungsverfolgung ergab, dass der Brief seit mittlerweile zehn Tagen im Postfach der Agentur für Arbeit liegt, und nicht abgeholt wird. dann habe ich wieder bei der Agentur nachgefragt was das denn soll, aber natürlich konnte am Telefon niemand etwas dazu sagen, und ich wurde mit einem Rückruf der Leistungsabteilung abgewimmelt.

Ich bin jetzt seit knapp 2 Monaten dank diesen Herrschaften nicht sozialversichert und bekomme keine Leistungen. Ist das zulässig, dass die sich so lange Zeit lassen? Es kann ja nicht sein, mir einerseits ein Formular mit einer Frist zu senden, bis zu welcher ich es ausgefüllt eingereicht haben muss, und dann lässt man es einfach tagelang im Postfach liegen.

ich habe langsam keine Geduld und auch kein Geld mehr.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen?

Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung?

Hallo ihr Lieben, Ich habe heute ein Schreiben bekommen, diesen ich absolut nicht Verstehe. Vielleicht könnt ihr mir helfen und mir sagen, was die von mir möchten.

Der Brief kommt von der Agentur für Arbeit:

Meldung von Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung, Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld II.

Sehr geehrte Frau .......

nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann neben dem Bezug von ALG II bei Personen im Alter von unter 25 Jahren zusätzlich die Arbeitslosigkeit als weitere Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Folgende Zeit der Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG II wird Ihrem Rentenversicherungsträger gemeldet:

Beginn 25.06.219

Ende: 09.07.2019

Meldegrund: Arbeitslosigkeit mit Bezug bon ALG II (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI)

Hinweis: Arbeitslosigkeit liegt u.a. nur solange vor, wie Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen des Jobcenters zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit)/§ 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI i.V.m. § 16SGB III). Eine Beschäftigungslosigkeit, die diesen Anforderungen nicht entsüricht, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Nachteilen verbunden sein.

Haben Sie weitere Fragen zu Berücksichtigung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte unmittelbar an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Ende.

Ich verstehe irgendwie kein Wort aus dem Brief.

Vielleicht als Hinweis meiner Seite. Am 24.06 habe ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, am 25.06 war ich dann Arbeitslos. Dummerweise hatte ich aber am 17.06 ein Arbeitsunfall und durfte mich somit nicht beim Amt melden so lange ich Krank bin, ich hatte gehofft das ich Krankengeld oder Verletztengeld bekomme, solange ich Krank bin. Dies passierte aber leider nicht. Das heißt ich war vom 17.06 bis 10.08 Krankgeschrieben und das ohne jeglichen Gehalt/ Lohn oder Geldleistungen. Heißt vom 25.06 bis 10.08 wurden KEINE Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt, was ja klar ist, da ich kein Geld erhalten habe.

Mit der Krankenkasse habe ich es schon geklärt das ich die Beiträge zurück zahle, falls mich hier jemand darauf aufmerksam machen möchte.

Wie gesagt, ich hoffe jemand kann mir erklären was mit dem Brief gemeint ist.

Danke schon mal für die Antworten :3

Schönes Wochenende wünsche ich :3

Recht, Agentur für Arbeit, Beiträge, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Bin ich echt Lernbehindert?

Hey leute,

Ich bin 20 und hab im letzten Jahr meine mittlere reife mit einem Schnitt von 2,5 abgeschlossen und bin zurzeit dabei die Fachhochschule zu machen.

Leider war ich ganze 8 Jahre lang auf einer Förderschule (im letzen jahr auf die Hauptschule gerettet) und in dieser mussten wir Tests beim Amt machen, welche dann dementsprechend schlecht ausgefallen sind und der Psychologe dort meinte "Sie sind auf dem niveau eines Förderschülers und brauchen diese und diese hilfen, hat mich mit nem geistig behinderten verglichen und ich zitiere "Einen geistig behinderten kann man ja auch nicht alleine Busfahren lassen " gesagt) Auch die Lehrer in der Schule dachten "ähnlich"

Ich dachte mir schon damals "ach lass die Leute doch reden und zieh dein ding durch"

Gabz abseits der Empfehlungen mit meiner "Lernbehinderung" hab ich ne Maler Lehrr gemacht, bei der sich der Chef und der Betrieb als schreklich dargestellt haben, ich aber Top Noten hatte.

Mir kam der Gedanke auf "wo möchtest du mal stehen ? Willst du leben oder nur überleben?)

In der Zeit hab ich die richtigen Leute kennengelernt, die wie ich Querdenker waren und einfach ihrer Leidenschaft nachgingen und mittlerweile ihr Abi haben. Dann kam die mittlere reife, da ich sie durch den 2 Jahresvertrag nicht automatisch hatte und jetzt bin ich seit einem Jahr in der Fachhochschule.

Ist den an der These dass ich eine Lernbehinderung habe was dran?

Bin ich geistig wirklich so debil, als dass ich "hilfen" brauche um eine normale Ausbildung zu packen?

Den wenn ich meinen werdegang betrachte is die These durch die Berufsschulzeit, ja spätestens durch die mittlere Reife aufgehoben worden.

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