Urlaubsanspruch bei 129 Stunden monatlich!?

Hallo, ich brauche eure Hilfe!!!

Und zwar bin ich mir nicht ganz sicher was die Urlaubstage angehen. Ich habe schon viel im Internet gelesen aber nichts spezielles zu meinem Fall finden können :(


Erstmal die Fakten:

-ich bin 25 Jahre jung

-arbeite in der ambulanten Kinderintensivpflege

-ich bin zu 50 % Schwerbehindert

-arbeite 129 Stunden monatlich


Jetzt habe ich von der Arbeit ein Schreiben mit meinem Urlaubsanspruch erhalten. Dort steht drin das mir 19,5 Tage Urlaub pro Kalenderjahr zustehen plus 3 Tage für meine Behinderung. Mir stellt sich die frage wie kommen die 19,5 Tage Urlaub zustande und warum es nur 3 Tage Sonderurlaub sind, m.W. stehen einem behinderten Menschen 5 Tage Sonderurlaub zu...

Ich finde in meinem Arbeitsvertrag auch keine Regelung zu meiner Arbeitswoche, d.h. wieviel Tage ich in der Woche Arbeiten muss. Folgende Absätze stehen zur Arbeitszeit und Urlaub drin.

Arbeitszeit

-Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach den Anforderungen der Position und den Erfordernissen des Aufgabenbereichs. Sie beträgt 129 Stunden monatlich.

-Die Arbeitszeit verteilt sich grundsätzlich auf die Wochentage Montag bis Freitag. Die Firma behält sich vor, die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen und auch nachträglich zu ändern.

-Die Angestellte verpflichtet sich, bei entsprechendem betrieblichem Bedarf die Arbeitszeit auch in Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit in gesetzlich zulässigem Umfang zu erbringen.

Urlaub

-Der Urlaubsanspruch bestimmt sich nach dem BURLG = Bundesurlaubsgesetz und wird entsprechend der geleisteten Arbeitszeit berechnet.

-Die Urlaubstage werden dynamisch an das Alter der Angestellten angepasst. In folgender Tabelle ist der Urlaubsanspruch in Abhängikeit zum Alter abgebildet: Alter/Urlaubstage bis einschließlich 24 Jahre = 24 Tage / ab 25 Jahren = 26 Tage / ab 30 Jahren = 28 Tage / ab 35 Jahren = 30 Tage / ab 40 Jahren = 32 Tage

-Die zuvor genannten Urlaubstage verstehen sich bei Vollzeitbeschäftigten. Für Teilzeitkräfte werden diese entsprechend der Berechnungsformel angepasst. (welche Berechnungsformel???

-Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Die zeitliche Lage des Erholungsurlaubs ist mit dem unmittelbaren Vorgesetzten abzustimmen und so zu legen, dass die betrieblichen Belange des Unternehmens und die Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

-Während des Urlaubs darf die Angestellte keine dem Urlaubszweck wiedersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


Da ich nicht direkt auf meinen Chef zugehen möchte, um Ihm irgendwas an den Kopf zu werfen, was sich im nachhinein als Falsch darstellen würde, hoffe ich das Ihr mir weiterhelfen könnt.

Jetzt habe ich aber genug geschrieben und warte auf eure Antworten :) Lieben Gruß!!!

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Behinderung, Urlaubsanspruch, Bundesurlaubsgesetz
Darf mein Chef eine Lohnkürzung durch Erpressung erwirken?

Ich bin in einem Einzelhandelsunternehmen mit 11 Beschäftigten tätig. Durch verschiedene unternehmerische Fehlentscheidungen hat mein Chef die Firma in eine wirtschaftliche Schieflage manövriert. Natürlich gibt er das nicht zu, also ist eine momentan schwierige Situation im Handel Schuld. Als Folge will er Einsparungen treffen und als Erstes seinen Angestellten ans Gehalt.

Er möchte uns per Ergänzung zum Arbeitsvertrag 1 Jahr lang 5% weniger Gehalt zahlen. Falls die Angestellten dieser Änderung nicht zustimmen, droht er die Hälfte der Belegschaft zu entlassen. Er will diese Änderung sogar rückwirkend zum 01.02. umsetzen. Aus meiner Sicht ist das Erpressung. Aktuell ist er übrigens gerade dabei 2 neue Arbeitskräfte einzustellen.

Darf er diese Änderung rückwirkend verlangen?

Ist es rechtens gleichzeitig 2 neue Arbeitskräfte einzustellen?

Muss ich dieser Änderung überhaupt zustimmen?

Falls ja, habe ich nach einem Jahr irgendeinen Anspruch auf mein normales ungekürztes Gehalt?

Kann er seine Drohung wahr machen und die halbe Belegschaft entlassen? Muss er irgendwelche Regeln dabei beachten?

Habe ich bei Kündigung nach 6 Jahren Anstellung Anspruch auf eine Abfindung und nach welcher Formel kann man diese berechnen?

Falls ich der Änderung zustimme und die Firma geht in 6 Monaten trotzdem pleite, kann ich dann beim Arbeitsamt irgendwie mein altes Gehalt geltend machen?

Da haben sich ein paar Fragen angesammelt, hoffentlich hat jemand dazu ein paar Antworten parat.

Dank und Grüße

Max

Gehalt, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, Lohn, Lohnkürzung
Versetzungswunsch in wohnortnahe Dienststelle, welche Gründe angeben

Ich arbeite im Öffentlichen Dienst in einer Dienststelle 40 km von meinem Wohnort entfernt. In meiner Stadt gibt es ebenfalls eine Dienststelle, aber eingestellt wurde ich damals für die Dienststelle 40 km von mir entfernt. Ich würde mich gerne in die wohnortnahe Dienststelle versetzen lassen aus folgendem Grund. Mein Mann ist zurzeit akut erkrankt, wird vorerst Krankengeld beziehen, danach aber wahrscheinlich seinen befristeten Vertrag nicht verlängert bekommen, wenn er überhaupt wieder vollschichtig arbeiten kann. Um diesen finanziellen Erwartungen vorzubeugen, versuchen wir jetzt schon Sparmaßnahmen ins Auge zu sehen. Ich kann zukünftig die Kosten mit dem eigenen Pkw von über 300 € im Monat dauerhaft nicht mehr aufbringen. Öffentliche Verkehrsmittel sind nicht zumutbar, da es keine Verbindung gibt, die einen pünktlichen Arbeitsbeginn garantiert (6.30 Uhr Arbeitsbeginn). Des weiteren ist mein Auto bereits alt und hat über 200.000 km gelaufen und an die Anschaffung eines neuen ist gar nicht zu denken. Sollte es so weit kommen, dass mein Mann in Hartz IV fällt, würde er gar keine Unterstützung erhalten, da ich mit meinem Einkommen 2 Personen in Höhe von SGB II durchbringen kann, mir dann aber trotzdem kein Auto und die hohen laufenden Kosten mehr halten kann. Wie kann ich diesen Versetzungswunsch plausibel begründen? Wäre dankbar, wenn mir jemand einen Rat geben kann. Vielen Dank

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Fahrtkosten, Öffentlicher Dienst, Versetzung
Arbeitgeber möchte das ich kündige oder ich werde durch geziehlte Abmhnungen gekündigt. Unbefristet

Guten Morgen.

Gestern hatte ich, nachdem mein Chef mich zu sich in sein Büro hat rufen lassen, mir mitgeteilt, dass ich seinermeinung und der der Kollegen nach unterdurchschnittlich schlecht arbeiten würde, die Arbeiten, die liegenbleiben, müssten die Kollegen zusätzlich abarbeiten. Seit ca 1 1/2 Jahren bin ich als Abteilungsleiter für ein Geschäft im Einzelhandel tätig, welche ich versuche mit Freude und sehr viel Fleiß ausübe. Seit ca. 1nem Jahr werde ich geziehlt von einem Arbeitskollegen, der von der Firmenhirachie her unter mir steht öffentlich gemobbt, indem er die Arbeiten, die ich ihm auftrage selten ohne Wiederworte erledigt. Ein 6 Augen gespräch vor ca 6 Monaten, dass mit meinem Chef, dem besagten Kollegen und mir stattfand endete für mich in einem totalen Vertrauensbruch meines Chefes indem er es zulies, das der Kollege mich vor dem Chef anschrieh und sagte, dass es sich von mir nichts sagen lassen würde, da ich seiner Meinung nach nicht die Erfahrung/Qualifikation haben würde. Da kam noch mehr und das wurde auch sehr lautstark. Was mir die Füsse wegreissen lies und ich dadurch den Halt verlor und gefallen bin, war die Aussage von meinem Chef an den Kollegen. Nämlich so gut wie keine. Er verhielt sich bei dem Gespräch völlig neutral und nahm mir sozusagen die Führung über den MA, so dass es dazu kam wie es jetzt ist. Der MA schikaniert und bremst mich bei der täglichen Ausführung der Arbeit systematisch aus, hetzt Kollegen gegen mich auf und lacht mir hintenrum noch frech ins Gesicht.

Mein Chef hat mir gestern beim Gespräch mitgeteilt, dass er mit meiner Arbeit seit langem nicht mehr zufrieden ist, die MA und Kollege mir meine Position nicht mehr zutrauen und auch keinerlei Respekt vor meiner Person, meiner Meinung haben. Ich mache zuviele Fehler. Es liegt zum einen daran, wir haben eine neue Software, mit der leider die Kollegen besser zurecht kommen als ich und eine Schulung nicht möglich ist, da einfach zuviel zu tun ist. Es bleibt also beim Learning by Doing. Zum anderen komme ich das geht nunmehr 1 Jahr so nicht mit dem Kollege zurecht und mein Chef steht auch nicht hunter mir. Das hat mich Gesundheitlich gerade auch Psychisch so kaputt gemacht, dass ich abends weine und nicht mehr weiss wie es weitergehen soll. Ich meine ich werde regelrecht gemobbt.

Der Chef hat mir gestern abschliessend folgendes gesagt. " Es gibt genau 3 Möglichkeiten um das hier zu beenden, da ich mir nicht vorstellen kann, kurzfristig mit Ihnen weiterarbeiten zu können.

  1. Sie kündigen fristgerecht. Wohlgemerkt ich habe einen gültigen unbefristeten Arbeitsvertrag. Habe mir nie was zu schulden kommen lassen. Habe keine Abmahnung o.ä erhalten!

  2. Aufhebungsvertrag beider Seiten incl. guten Arbeitszeugnis!

  3. Oder ich wasche schmutzige Wäsche, finde was in Ihrer Arbeitsvergangenheit und mahne Sie ab. Dann trage ich Ihnen Aufgabe auf, die Sie nicht schaffen und mahne Sie ab. Dann kriegen Sie die Fristlose Kündigung! Was soll ich machen, bitte helfen Sie

Kündigung, Abfindung, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag
Zeitarbeit: Weiterbeschäftigung im Einsatzbetrieb trotz abgelaufenen befristeten Arbeitsvertrags

Hallo zusammen,

in sachen Zeitarbeit und befristeter Arbeitsverträge habe ich mal eine Frage die mich schon länger beschäftigt und interessiert, zu der ich bis heute aber noch keine Antwort gefunden habe (ohne einen Fachanwalt einzuspannen).

Folgende Situation die sogar jmd. aus meinem Umfeld aktuell betreffen könnte:

Person A ist als Leihkraft bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt und wird bei einem größeren Konzern eingesetzt. Person A hat einen befristeten 1-Jahres Vertrag, welcher am 30.06. diesen Jahres ablaufen würde, also von alleine endet.

Der Einsatzbetrieb (entleihender Konzern) möchte die Leihkraft A gern bis Ende des Jahres beschäftigen und hat dafür sein ok gegeben (sowohl ggü. der Leihkraft als auch dem Verleiher). Nun verlängert die Zeitarbeitsfirma aber den Vertrag nicht und lässt diesen mit dem 30.06. auslaufen (wie gesagt, alles rein theoretisch - daher bitte keine Kommentare wie "passiert doch nicht" oder "ist doch unrealistisch").

Nach deutschem Recht würde die Person A eigentlich automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis rutschen, sollte sie am 01.07. (ok, eher am 02.07.) zur Arbeit gehen und sich daran keiner stören (PC-Zugang funktioniert weiterhin, Tür-Schlüsselkarte auch). - siehe auch Teilzeitbefristungsgesetz §15/5

Da Person A aber ursprünglich mit der Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag hatte und nicht mit dem Entleiherbetrieb, wo der Einsatz weiter läuft stellt sich die Frage:

  • Hat Person A jetzt einen Vertrag mit dem Konzern?
  • Wird der Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen unbefristet?
  • Oder kann sich aufgrund dieser Voraussetzung der Arbeitsvertrag nicht alleine entfristen aufgrund Weiterbeschäftigung im Unternehmen?

Ich freue mich über jeden Beitrag von GuteFrage-Mitgliedern die schon mal ähnliche Erfahrungen oder Situationen hatten, ebenso wie von Personalern und Hobby-Juristen.

Beste Grüße - Euer Ravage

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag, Zeitarbeit, befristung
Aufhebungsvertrag wegen psychischer Belastung? Was kann ich noch tun?

Hallo Ihr Lieben,

Ich bin seit knapp einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis. Seit ca. 2 Monaten belastet mich meine Arbeit sehr. Meine Chefin redet mich jeden Tag aufs Neue dumm an. Ich dachte eigentlich das es irgendwann besser wird – aber im Gegenteil – es wird immer noch schlimmer. Ich möchte jetzt vorerst nicht weiter auf die Details eingehen, weil es den Rahmen sprengen wurde. Es ist auf jeden Fall so schlimm, das ich seit fast 2 Monaten mit Kopfschmerzen und Übelkeit ins Bett gehe und den ganzen Tag mit einem Zittern in der Arbeit sitze. Dazu kommt noch, dass meine Nerven so am Ende sind, das ich jeden Abend in Tränen ausbreche. Schlafen kann ich dadurch auch sehr schlecht bis fast gar nicht mehr. Ich habe jeden Tag schon fast Angst da wieder hin zu gehen. Ich kann diese Tätigkeit so nicht mehr ausführen, da meine Gesundheit sehr darunter leidet. Allmählich kippt mein ganzer Zustand in eine Depression. Das möchte ich auf jeden Fall frühzeitig stoppen. Wenn es nicht schon eine ist…Ich habe mich die letzten Wochen so verändert, das ich mich nicht mal mehr selbst kenne...:(

Dumm von mir ist, dass meine Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende beträgt. Ich möchte gerne sobald ich eine neue Stelle gefunden habe einen Aufhebungsvertrag. Ich denke nur, das meine Chefin da nicht ganz mitmacht.

Welche Möglichkeiten habe ich, früher aus dem Vertrag rauszukommen? Was kann ich tun, wenn Sie nicht auf den Aufhebungsvertrag eingeht? Habe ich die Möglichkeit über einen Arzt oder auch ein psychisches Gutachten den Vertrag vorzeitig zu beenden?

Danke euch schon mal für Eure Hilfe und Erfahrungen...

Viele Grüße

Mobbing, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag
Nutzung privater technik auf arbeit nötig - jetzt auf arbeit kaputt gegangen, was nun?

Ich bin jetzt seit eineinhalb jahren in einem Praktikum auf 300€ / 30h pro woche (quasi gleiche Bedingungen wie fsj) Es wurde immer damit gerechnet, dass ich auf Arbeit meine private Technik verwende, dass heißt handy, laptop, kamera etc. All das brauch ich auch für meine arbeit! Nun ist aber der Fall der Fälle eingetreten, bei einer Veranstaltung ist eine USB-Maus auf meine externe 2TB-Platte gefallen - diese ist dadurch kaputt gegangen (gibt geräusche von sich etc.). Auf der Platte sind alle meine privaten Daten, allerdings auch Sachen von Arbeit. Ich brauche meine persönlichen Daten wieder, mein ARbeitgeber kann sicher auf die auf der Platte vorhandenen verzichten. Nun ist die Frage, muss der Arbeitgeber für den Schaden haften, also eine Datensicherung, die wohl 300-800 € kosten wird und eine Neuanschaffung einer Festplatte? Da die Platte fast voll ist und es sich um einen technischen Schaden handelt dürften DIe kosten wohl bei 900€ liegen - wer auf mein Geld schaut, was ich für die Arbeit bekomme, dürfte merken, dass ich das nicht bezahlen kann! Es gibt allerdings keine Vereinbarung über die nutzung der privaten Technik auf Arbeit und ich habe mit meinem Chef auch nicht darüber geredet, wollte ersteinmal die rechtliche Situation vorher wissen.

Computer, Technik, Versicherung, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag
Zeitarbeit will kein Lohn zahlen....

Habe 6 Tage bei einer Leihfirma geschaft, diese Stelle wurde vom Jobcenter vermittelt. Wurde zu heute fristgerecht gekündigt.

http://www.gutefrage.net/frage/neuer-arbeitsvertrag-bei-leiharbeit-fahrzeit-zu-lang

Habe einen Arbeitweg von 2-3 Stunden hin und muss 2-3 mal umsteigen. Bin also 5-6 Stunden unterwegs. Habe dem Arbeitgeber und dem Jobcenter gesagt das ich einen sehr langen Arbeitsweg, mit kurzen Umsteigezeiten habe und nicht garantieren kann das ich immer pünktlich bin. Arbeitgeber hat gemeint es wäre kein Problem und Jobcenter hat es nicht interessiert.

Musste dann am 1 Arbeitstag Nachtschicht(22-6h) arbeiten. Ich bin dann um 19:30h los und gleich mein 1 Zug hatte 10 min Verspätung, habe dann meine Anschlusszüge verpasst und war erst 22:30 da. Für diesen Einsatz brauchte ich Arbeitsbekleidung, die die Leihfirma stellen muss, aber keine in meiner Größe da hatte. Sie hat mich trotzdem zum Kunden geschickt, der hatte aber auch keine Arbeitskleidung. Der Kunde hat mich dann Nachts wieder nach Hause geschickt.

Ich habe mich dann Samstag(Diensthandy) und Montag bei der Leihfirma gemeldet und gesagt was passiert ist. Am Montag sagte mir die Personaldisponentin das alles dumm gelaufen sei und sie mich kündigen muss, da sie auch keinen anderen Einsatz habe.

Nun habe ich nochmal angerufen und gefragt wie es jetzt mit der Vergütung sei und sie hat gemeint das sie ja keinen Einsatz hat und deshalb nicht zahlen müsste. Später hat sie gemeint das es meine Schuld sei, weil ich zu spät war.

Nun meine Fragen:

  • Muss meine Leihfirma Lohn zahlen, für diese Zeit?

  • Kann die Leihfirma den Lohn für die 6 Tage verweigern, weil ich am 1 Arbeitstag zu spät war (Im Arbeitsvertrag ist solch eine Klausel nicht vorhanden)

  • **** Kann die Leihfirma den Lohn verweigern, weil ich kein Stundennachweiss habe, ich war ja nur ein paar Minuten bei der Einsatzfirma und habe daher keinen Nachweiss.****

  • Ich muss am Freitag meinen Arbeitsvermittler beim Arbeitsamt davon berichten, kann er mir eine Sperre verhängen, weil ich am 1 Tag zu spät war? Also kann er sagen, sie waren zu spät und deshalb wurden sie gekündigt!

  • lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen?

Arbeit, Beruf, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, ALG II, Arbeitsamt, Leiharbeit, Lohn, Zeitarbeit

Meistgelesene Beiträge zum Thema Arbeitsvertrag