Kündigung des Arbeitsvertrages zum Ende eines Monats oder zum Beginn des Folgemonats?

6 Antworten

In der Regel wird ein Arbeitsverhältnis zum 15. oder zum Monatsende gekündigt. In deinem Beispiel würde die Kündigung zum 31.Juli ausgesprochen. Berücksichtigt werden muss auf jeden Fall die im Arbeitsvertrag angegebene Kündigungsfrist ,eine in einem anwendbare Tarifvertrag vereinbarte oder,soweit nichts anderes angegeben,die gesetzliche Kündigungsfrist lt. § 622 BGB.

Das Arbeitsverhältnis muss zum letzen Arbeitstag hin gekündigt werden. Das heißt in diesem Fall: ....kündige ich unser bestehendes Arbeitsverhältis abschließend mit dem 31.Juli nach Beendigung der für mich regulären Arbeitszeit. ( Das kann wichtig sein, wenn das ein Wochenende ist, ein Feiertag etc. . Wenn du dann nicht arbeiten mußt, kann es sich jedoch auf die monatlich angerechnete "Betriebszugehörigkeit" auswirken, darunter fällt auch ggfls. eine Betriebsrente, Urlaubsansprüche etc., die oftmals sehr genau berechnet werden..... also besser ist besser!) Erkundige dich aber auch mal telefonisch bei einer Gewerkschaft des DGB, z.B. bei VERDI. liebe Grüße, Chiliheadz.

Gekündigt wird immer zum letzten Tag des Monats.

Neue Verträge laufen ab dem 1. Tag des Monats.

stunningguy 
Fragesteller
 14.07.2011, 14:20

Und was passiert wenn in der Kündigung der 1. August angegeben wurde?

chiliheadz  14.07.2011, 14:27
@stunningguy

In der Regel passiert nichts, so lange kein "pingeliger Beamter" feststellt, dass hier eine "Zweitarbeitsstelle" vorliegen könnte. dann kommt der "Mann vom Finanzamt, von der Krankenkasse, von der Rentenversicherung,..., ... ".... Aber Dass passiert selten bis nie!

stunningguy 
Fragesteller
 14.07.2011, 14:36
@chiliheadz

Auf das tatsächliche Ende des Arbeitsverhältnisses hat es also keinen Einfluss? Man könnte also von einem kleinen Formfehler sprechen der keine Konsequenzen hätte?

Beachte die Kündigungsfrist in deinem Arbeitsvertrag.

Zum 31. Juli, immer den letzten tag des Monats angeben.