Kündigungsfrist durch Arbeitnehmer nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Hallo, ich habe ein Jobangebot von einem anderen Arbeitgeber bekommen und möchte gern wissen wann ich beim neuen Arbeitgeber anfangen könnte, wenn ich in diesem Monat kündige. Einen Tarifvertrag gibt es für mein jetztiges Arbeitsverhältnis nicht und im Arbeitsvertrag steht, dass die gesetzlichen Fristen gelten. Im zweiten Satz steht aber, dass Fristen, die für den Arbeitgeber gelten auch für Arbeitnehmer gelten. (siehe Bild im Anhang)
Im Internet hab ich natürlich die gesetzlichen Fristen gefunden, aber leider versteh ich nicht ganz wie das in der Praxis abläuft.
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7 Antworten
Die Kündigungsfrist beträgt in Deinem Fall (3 Jahre Betriebszugehörigkeit) gem. § 622 BGB ein Monat zum Ende eines Kalendermonats.
Für Dich gilt die Regelung, die für die Kündigung des AG gelten würde, da dies durch Arbeitsvertrag vereinbart wurde (damit würde eine Kündigung zum 15. eines Monats ausscheiden); diese Vereinbarung ist zulässig, da die Kündigungsfrist des AN nicht länger ist als die des AG.
Für eine Kündigung ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben (keine e-Mail und kein Fax)
Frühstmöglich:
Deine Kündigung muß spätestens am 30.09. beim AG EINGEGANGEN sein.
Damit wäre das Arbeitsverhältnis dann zum 31.10. beendet.
Wichtig ist zunächst, dass Du in Deinem Arbeitsvertrag keine anders lautende Regelung unterschrieben hast. Schau da unbedingt noch rein. Wenn es nach der gesetzlichen Regelung geht, dann gilt das, was Du in Deiner Frage geschrieben hast.
Hier ist wichtig zu verstehen, dass Du eine andere Kündigungsfrist hast, als Dein Arbeitgeber. Wenn er Dir also kündigen würde, dann würde es eine Rolle spielen, wie lange Du bereits im Unternehmen angestellt bist. Wenn Du kündigst, spielt das bei der gesetzlichen Regelung eben keine Rolle.
Wenn Du kündigst, dann reicht Dir ein Blick in den Kalender. Wenn der 15. näher dran ist, als das Monatsende, dann darfst Du auch zum 15. kündigen. Kündigst Du beispielsweise heute, würdest Du zum Monatsende kündigen. Mit anderen Worten Du kündigst zum 30.09.2013 und wärst dann noch vier Wochen im Unternehmen beschäftigt.
Ja richtig. War unsauber formuliert. Das Bezugsdatum ist dann der 30.09.2013 und die Kündigung erfolgt zum 31.10.2013. Das meinte ich damit, ab dem 30.09.2013 noch vier Wochen.
Wenn der 15. näher dran ist, als das Monatsende, dann darfst Du auch zum 15. kündigen.
Bezogen auf die Frage ist das falsch, denn die Kündigung richtet sich in diesem Fall nicht nach BGB § 622 Abs. 1, sondern nach Abs. 2: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats, wie bei der Kündigung durch den Arbeitgeber (siehe Antwort von DerSchopenhauer)!
Wenn Du kündigst, spielt das bei der gesetzlichen Regelung eben keine Rolle.
Im Arbeitsvertrag wurde aber eindeutig vereinbart, dass verlägnerte Kündigungsfristen für den Arbeitgeber im gleichen Maße auch für den Arbeitnehmer gelten sollen.
Auch dieser Hinweis ist in diesem Fall also falsch!
Du hast absolut Recht. Den Satz im Arbeitsvertrag hatte ich in der Einleitung glatt übersehen. Maximales Sorry für die Verwirrung.
Du kündigst zum 15. oder Ende eines beliebigen Monats und musst diese Kündigung mindestens vier Wochen davor beim AG abgeben. Das ist schon alles.
Also du beendest Deine Arbeit immer zu den Stichtagen 15. oder 30/31 (Ausnahme Februar :-))
Du kündigst zum 15. oder Ende eines beliebigen Monats
Bezogen auf die Frage ist das falsch, denn die Kündigung richtet sich in diesem Fall nicht nach BGB § 622 Abs. 1, sondern nach Abs. 2: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats, wie bei der Kündigung durch den Arbeitgeber (siehe Antwort von DerSchopenhauer)!
Normalerweise kommst Du zum 31.10.2013 raus (einen Monat zum Ende des Monats, also wenn Du zum Ende des Monats kündigst, ist der Vertrag einen Monat später beendet.)... In der Praxis unterschreibst Du den Arbeitsvertrag beim neuen Unternehmen, sobald das passiert ist und Du den Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben in den Händen hast kündigst Du das alte Arbeitsverhältnis. Das sollte in den nächsten Tagen passieren, damit Du sicher zum 31.10.2013 Dein Arbeitsverhältnis beenden kannst.
Je nach Verhältnis zum Chef gibt es auch andere Möglichkeiten, z.B. Aufhebungsvertrag...
Du kannst zu jedem 15. oder Letzten des Monats kündigen, wenn die Kündigung mindesten 4 Wochen (28 Tage) vor dem Künigingstermin dem Arbeitgeber vorliegt. Das Datum des Empfnags ist wichtig. Entweder Einwurf unter Zeugen, persänliche Abgabe im Personalbüro oder beim Vorgesetzten oder Einscheiben (in aller Regel reicht "Einwurf-Einschreiben", sicherer ist Einschreiben mit Rückschein, dann hats Du die Bestätigung in Händen)
Du kannst zu jedem 15. oder Letzten des Monats kündigen
Bezogen auf die Frage ist das falsch, denn die Kündigung richtet sich in diesem Fall nicht nach BGB § 622 Abs. 1, sondern nach Abs. 2: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats, wie bei der Kündigung durch den Arbeitgeber (siehe Antwort von DerSchopenhauer)!
Nicht ganz richtig, wenn Du jetzt kündigst (Abgabe heute), kündigst Du zum 31.10.2013.