Kündigungsfrist des Arbeitnehmers im Baugewerbe?
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zur Kündigungsfrist des Arbeitnehmers im Baugewerbe. Ich habe in einem Betrieb meine Ausbildung abgeschlossen (Dauer: 3 Jahre) und wurde danach auch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen (20.07.11 bis heute). Das wären mit der Ausbildungszeit, 4 Jahre und 3 Monate Beschäftigungszeit. Es gilt der BRTV für das Baugewerbe: http://www.soka-bau.de/soka-bau_2011/desktop/de/Arbeitgeber/Urlaubsverfahren/brtv/index.html
Nun meine Fragen, wie lange habe ich Kündigungsfrist, wenn** ich** kündigen will?
Zählt die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit, in Bezug auf die Kündigungsfrist?
Kann ich jeden Tag kündigen oder nur zum 15. bzw. Ende eines Monats?
Nach einer bestimmten Beschäftigungszeit verlängert sich die Kündigungsfrist, gilt dies nur im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Gruß Pat
2 Antworten
Nach dem von dir angegebenen Tarifvertrag ist die Kündigung offensichtlich nicht auf bestimmte Tage festgelegt,und die Kündigungsfrist beträgt danach :
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 6 Werktagen, nach sechsmonatiger Dauer von 12 Werktagen, gekündigt werden.(Auszug aus dem Tarifvertrag)
Werktage sind übrigens alle Kalendertage ohne Sonn-bzw. gesetzliche Feiertage.
Die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt danach nur bei der Kündigung durch den Arbeitgeber eine Rolle.
Sicherheitshalber erkundige dich bei der entsprechenden Gewerkschaft oder,wenn vorhanden,beim Betriebsrat,ob die Vereinbarungen noch gültig sind.
Es freut mich, wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.
also als erstes deine ausbildungszeit zählt nicht mit rein, weil das ein extra Arbeitsvertrag ist.
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
aber am besten du schaust nochmal in dein jetztigen arbeitsvertrag da steht meist wann und wie du kündigen musst/darfst.
viel erfolg
Deine Antwort kann leider nicht richtig sein,da in der Frage deutlich vermerkt ist,dass hier ein Tarifvertrag zugrunde liegt.