Kündigungsfrist im Tarifvertrag Groß-und Außenhandel Niedersachsen

1 Antwort

Das steht doch da sehr eindeutig. Für dich gilt die gleiche Frist wie für den Arbeitgeber. Also zwei Monate zum Monatsende. Wenn du jetzt kündigst, dann wär das zu Ende Februar. Der Betriebsrat gibt den Tarifvertrag nur an Gewerkschaftsmitglieder? Was ist das denn für ein Betriebsrat? Der ist von euch gewählt und nicht von der Gewerkschaft eingesetzt, da würde ich mehr als Alarm machen. Das ist Erpressung. Im Übrigen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmer in den Tarifvertrag scheuen zu lassen. Das ergibt sich aus
§ 8 TVG sowie in § 77 Abs. 2 S. 3 BetrVG. Schon dafür hat der Betriebsrat zu sorgen. Zum Glück gibts noch eine andere Stelle. Im Tarifregister deines Bundeslandes werden alle Tarifverträge gesammelt. Da kannst du die gewünschte Auskunft einholen. http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5554&article_id=15936&_psmand=18