Befristeter Arbeitsvertrag abgelaufen und noch keinen neuen unterschrieben!

6 Antworten

Nein, wenn der Vertrag ausgelaufen ist, ist er ausgelaufen. Ein Arbeitsvertrag muss aber nicht zwangsläufig schriftlich sein, er kanna uch eifnach mündlich sein, Ist natürlich schlecht,weil man dann halt nichts in der Hand hat, im Notfall.

Also wenn ihr euch so geeinigt habt, dass du zu den selben Konditionen wie bisher weiterarbeitest, bis der neue Vertrag da ist, dann gilt das. Wenn nicht, würd ich ma beim Chef nachfragen ;)

PeterSchu  02.05.2012, 10:42

Das stimmt aber nicht für einen befristeten Arbeitsvertrag.

"Die Befristungen sind vor Arbeitsantritt schriftlich mit der Unterschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber nieder zu legen. Mündliche Vereinbarungen begründen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis."

Quelle: http://www.arbeitsratgeber.com/befristete-arbeitsvertraege_0229.html

foxy22  02.05.2012, 18:10
@PeterSchu

Ah schau her, das wusste ich auch noch nicht. Danke für die Info Peter.

JuBas 
Fragesteller
 02.05.2012, 10:43

Ich wollte ein bissel mehr Geld haben ....arbeite momentan für sehr wenig Geld ! Gebe die hälfte meines Lohnes dafür aus um mit meinem Auto an die Arbeit zu kommen!Und wenn der arbeitsvertag nicht mehr geld aufweisst,wollte ich ihn nicht unterschreiben!Am Montag hat mir aber leider keiner einen gegeben....Wenn ich jetzt Arbeiten gehe und ihn dann doch nicht unterschreibe,habe ich dann ne Kündigungsfrist einzuhalten?

Wenn nichts unterschrieben ist,dann ist nichts gültig.Wart ab mit dem arbeiten,bis der Winter kommt.Leg dich lieber an den Strand oder Baggersee u geniess das Leben.

Das ist ne tolle Sache, FÜR DICH!

Wenn Du morgen arbeiten gehst ohne den Vertrag zu unterzeichnen, dann entsteht für Dich automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, was Du dann entsprechend einklagen kannst! Ggf. wird es bei einem Vergleich enden...

Angaben ohne Gewähr... Rat beim Anwalt einholen, da Rahmenbedingungen unklar sind.

Wenn du noch nicht weißt, ob du ihn unterschreiben wirst, hätte ich mich an deiner Stelle arbeitslos gemeldet, denn das kannst du ja jederzeit wieder auf "Vertrag unterschrieben - bin nicht mehr arbeitslos" umstellen lassen. Was ist, wenn dir morgen ein Vertrag vorgelegt wird, der für dich so nicht akzeptabel ist? Bist du wenigstens arbeitsuchend gemeldet? Denn das kann sonst Leistungskürzungen/Sperre geben, wenn du einen befristeten Vertrag hattest und (auch, wenn du mit einem neuen Vertrag rechnen kannst) dich nicht arbeitsuchend meldest.

Wenn du morgen arbeiten gehst, stimmst du durch deinen (ich glaube, das heißt juristisch "konkludentes Handeln") Arbeitsantritt einem Arbeitsvertrag zu.

Ich habe das auch schon mal gemacht, aber es birgt immer ein ziemliches Risiko für dich.

PeterSchu  02.05.2012, 10:44

Das Risiko liegt da eher beim Betrieb. Wenn der Fragesteller morgen nämlich wieder arbeiten geht, ohne dass vorher ein neuer Vertrag unterzeichnet wurde, hat er einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Dein Betrieb müsste (mindestens) zwei Dinge beachten:

"- Das Arbeitsverhältnis gilt als unbefristet verlängert, wenn mit Wissen des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis über den Beendigungszeitpunkt hinaus fortgesetzt wird. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall unverzüglich widersprechen

  • Die Verlängerung ist vor Auslaufen der Befristung vorzunehmen. Sonst handelt es sich um ein neues befristetes Arbeitsverhältnis, das nicht zulässig ist und es kommt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis."

Wenn du also morgen arbeiten gehst und hast noch keinen neuen Vertrag, dann kann das heißen, dass du einen unbefristeten Arbeitsvertrag beanspruchen kannst.

Quelle: http://www.arbeitsratgeber.com/befristete-arbeitsvertraege_0229.html

JuBas 
Fragesteller
 02.05.2012, 10:50

Mit Arbeitsrecht und sowas haben die eh nicht viel am Hut...Beispiel: Ich arbeite in einem Backshop und wir sollen nun auch Feiertags arbeiten!Im arbeitsrecht steht...arbeite ich Feiertags muss mir der Tag bezahlt werden und zusätzlich ein bez. freier Tag zu Verfügung gestellt werden!So jetzt halt dich fest...haben die doch zu mir gesagt das es nur entweder oder gibt aber nicht beides!Und da soll ich noch nen Vertrag unterschreiben?

PeterSchu  02.05.2012, 11:30
@JuBas

Tja, manche Arbeitgeber haben leider zu wenig Ahnung vom Arbeitsrecht. Dabei ist das ihr Job.

Wer im Backshop arbeitet, muss Brötchen backen können, das ist jedem klar. Wer aber Chef sein will, muss sich im Arbeitsrecht auskennen. Wer davon keine Ahnung hat, erfindet halt eigene Regelungen.