Ich bin in meine Betreuerin verliebt, was tun?

Hey.

ich bin vor einigen wochen in eine neue wohngruppe gezogen (wahr davor in einer anderen) und ihr kennt ja diese team supporter ( die halt innerhalb einer stiftung von einrichtung zu einrichtung "springen" da wo sie gebraucht werden) und in meiner alten wahr halt eine und ich hatte wen man es so sagen kann ein crush auf sie. Seit meinem umzug, hab ich sie ja nur noch kurz im vorbeilaufen gesehen, aber halt keine nennenswerten treffen mehr. Und jetzt hat miene jetzige Wohngruppe Personalmangel, und evtl. arbeitet sie ab Februar für eine gewisse Zeit bei uns. Das Problem ist nur, das ich immernoch einen "Crush" auf sie habe, also sie halt auf alle Fälle ziemlich gut finde. Ich habe Angst wen ich jetzt wieder so viel Zeit mit ihr verbringe ich mich richtig verliebe. Chancen habe ich bei ihr nicht, sie ist erstens locker 10 Jahre älter als ich und glücklich vergeben, und zweitens bin ich ihre Klientin, und da is ein privates Verhältniss verboten (so wie bei Lehrern und schülern nur nicht ganz so distanziert) und mehr als eine kurze Umarmung ist da nicht drin. Außerdem müsst ihr wissen, das ich ein sehr Eifersüchtiger Mensch bin, und dann bestimmt eifersüchtig auf meine MitbewohnerInnen wäre, wen sie Zeit mit ihnen verbringt. Ich wahr schon öfters in "unereichbare" Personen velriebt, und dies wahr extrem schmerzhaft. Was kann ich tun, das es gar nicht so weit kommt und nur bei dem "gut finden" bleibt ? Danke für eure antworten.

Mädchen, Liebeskummer, Gefühle, Frauen, betreuerin, Freundin, Jugendhilfe, lesbisch, Crush
Beim Professor im Nachhinein wegen toxischer Betreuerin beschweren?

Ich habe bei meiner ehemaligen Uni meine Bachelorarbeit an einem Institut geschrieben.

Zugegeben, es war ein Thema, welches mir nicht lag und ich dementsprechend keine außerordentlich guten Leistungen zeigen konnte. Dies führte häufig zu Konflikten zwischen mir und meiner Betreuerin.

Ich kann verstehen, dass meine Arbeit zu Unzufriedenheit seitens meiner Betreuerin führen kann. Dies rechtfertigt jedoch nicht die Art und Weise, wie sie oftmals damit umgegangen ist: verhielt sich oft unprofessionell, wurde laut, attackierte mich auf persönlicher Ebene, lachte mich aus, wenn ich etwas (ihrer Meinung nach Triviales) nicht wusste etc.

Obwohl die Bachelorarbeit mittlerweile fast 2 Jahre her ist, hat diese Phase bei mir Spuren hinterlassen: ihre Worte dröhnten mir oft, phasenweise täglich, ins Ohr, ich brauchte nach der Bachelorarbeit eine lange Zeit, um allgemein eine positive Einstellung gegenüber Vorgesetzten, Betreuern und Teammates aufzubauen, und ich habe mehrere Psychologen besuchen müssen.

Ich überlege mir gerade, im Nachhinein dem Professor eine Email zu schreiben und ihm die ganze Sache zu schildern. Mein Ziel ist weder eine Entschuldigung von ihm oder ihr zu bekommen noch ihr eins auszuwischen, sondern dem Institut (und der Uni allgemein) darauf aufmerksam zu machen, in Zukunft etwas besser auf die Qualität der Betreuung und der Lehre zu achten.

Das einzige, was im Weg stehen würde dafür, ist meine Beziehung zum Prof. Er hat mir in der Vergangenheit (vor der Bachelorarbeit) ein Empfehlungsschreiben geschrieben, welches ich zur erfolgreichen Bewerbung auf eine sehr renommierte Uni in den USA benutzt habe. Jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass ich in Zukunft ein weiteres Empfehlungsschreiben von ihm brauchen werde. In der Forschung arbeite ich nicht/will ich in Zukunft nicht arbeiten und mittlerweile bin ich karrieretechnisch sowieso in eine andere Branche gelandet.

Würdet ihr dies an meiner Stelle machen? Wie gesagt, ich möchte nur verhindern, dass meine Nachfolger ebenfalls unter dieser Betreuerin leiden müssen.

Karriere, Psychologie, Bachelor, Bachelorarbeit, Beschwerde, betreuerin, Professor, Konsequenzen, Empfehlungsschreiben, Ausbildung und Studium
Darf ein Betreuer ohne richterlichen Beschluß Wohnung betreten

So für meine Tante ist endlich ein Betreuer bestellt. Sie ist z.Z. noch im Krankenhaus bzw. Pflegeheim. Mein Mann und ich arbeiten beide außerhalb und sind die woche über nicht am Wohnort. Meine Tante hat lebenslanges Wohnrecht für 3 Zimmer in meinem Haus. Ich schreibe ganz bewußt 3 Zimmer da es sich nicht um eine separate Wohnung handelt, das ist auf Grund der baulichen Gegebenheiten (normales EFH aus den 60-er nicht möglich9. Ursprünglich sollte meine Tante letztes WE nach Hause kommen; deshalb haben wir 100,00 E hinterlegt um Essen auf Rädern und dgl. bezahlen zu können. Heute stellen wir fest, das jemand im Haus war, offensichtlich mit dem Schlüssel meiner Tante. Die 100,00 € fehlen, genauso wie Bekleidung u.ä. Ob irgendwelche anderen Wertsachen fehlen wissen wir nicht, da wir die Zimmer nicht durchsuchen. Nun liegt ja der Verdacht nahe, das die Betreuerin in den Zimmern war. Auf Grund der kurzen Zeitspanne (Dienstag nachmittag als Betreuer eingesetzt) gehe ich davona us das nicht der nötige richterliche Beschluß entsprechend Betreuungsgerichtes nicht existiert. Und ohne den darf die Wohnung ja nur bei Gefahr im Verzug betreten werden. Meine Tante ist dement und würde jeden ihren Schlüssel geben, sie läßt auch schon mal die Haustür richtig offen und geht stundenlang spazieren, deswegen wurde ja die Betreuerin bestellt. Wie gehe ich hier jetzt vor? Denn wer im Haus ist kommt auch in alle anderen Zimmer des Hauses, die ja auf Grund der nicht vorhandenen räumlichen Trennung nicht zu vermieten bzw. zu nutzen durch Fremde sind. Dort finden sich noch persönliche Gegenstände meiner verstorbenen Eltern - da es ja mein Haus ist sah ich bisher keinen anlaß Fotos u.ä. mit in meine wohnung zu nehmen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird der Dame wohl ins Haus flattern, oder sollte ich anzeige wegen Hausfriedensbruchs oder was auch immer stellen?

betreuerin
Betreuungsunterlagen von der Betreuerin nach Tod

Hallo liebe Ratgeber,

es wäre sehr schön, wenn mir in dem brisanten Fall hilfreiche Antworten gegeben werden könnten.

Mein Vater wurde seit einigen Jahren von einer gesetzlichen Betreuerin (Vereinsbetreuerin) betreut. Er ist vor paar Wochen leider verstorben, weil das Pflegeheim ihn... naja, lassen wir das lieber hier. Ich bin nun Vollwaise bzw. sein alleiniger Erbe.

Ich habe bei der Betreuerin die Herausgabe sämtlicher Unterlagen angefordert. Die Trulla (also die veehrte Betreuerin) teilte mir mit, dass sie lediglich eine Informationspflicht gegenüber dem Erbe hätte und mir die Unterlagen nicht geben müsste.

Ich will alle möglichen Unterlagen haben, z.B. Vermögensaufstellung (wohin sind irgendwelche Gelder geflossen und für was ausgegeben), Schreiben zu Ärzten und Krankenhäusern usw. usw.

Ich will alle Unterlagen intensiv prüfen und dann der Betreuerin die Entlastungserklärung erteilten. Dazu teilte die mir auch mit, bräuchte ich nicht, hätte das Vormundschaftsgericht schon getan. (?)

Also, ich habe hier ganz große (berechtigte) Zweifel, dass hier gewaltige Dinge vertuscht und auch zwischen Gericht und Betreuerin schön unter der Decke gehalten werden.

WAS KANN ICH TUN? WELCHE UNTERLAGEN KANN ICH ALS ERBE EINFORDERN UND M U S S DIE BETREUERIN MIR GEBEN? KANN DAS GERICHT DIE TATSÄCHLICH ENTLASTEN? (was ist mit Unterschlagung von Geldern?)

Freue mich über Rückmeldung. Ich würde auch jeglichen erdenklichen Weg gehen. Davon wird zwar mein Vater nicht mehr lebendig, aber ich finde es nur gerecht alle (möglichen Misse-) Taten aufzudecken.

Grüsse

Rechtsanwalt, Verein, betreuerin, Betreuung