Betreuerin Aufgabenkreis?

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Bei einer Betreuung entscheidet das Gericht für welche Beteiche der Betreuer zuständig ist.

Das können sein:

Vermögensverwaltung / Finanzen

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Sorge für die Gesundheit

Rechts-/Antrags-u.Behördenangelegenheiten

Etc

Damit ist der Betreuer berechtigt, als Gesetzlicher Vertreter in diesen Bereichen tätig zu sein.

Jährlich muss ein Betreuer gegenüber dem Betreungsgericht schriftlich Bericht über seine Tätigkeit abzugeben.

Wenn in deinem Fall der Betreuer NICHT für Vermögensorge zuständig ist, bist du allein dafür verantwortlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der zuständige Richter entscheidet, welchen Aufgabenkreis der Betreuer bekommt

Deine Betreuerin hat die Aufgaben wahrzunehmen, die explizit im Betreungsbeschluss aufgeführt sind.