Wenn man nach dem Realschulabschluss eine Ausbildung macht, kriegt man nach der Ausbildung automatisch das Fachabi?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In den meisten Bundesländern muss man nach der Ausbildung ein Jahr auf die FOS mit AbschlussPrüfung, um die Fachhochschulreife (aks. "Fachabi") zu erlangen

Schau mal, was ich für Rheinland -Pfalz gefunden habeHochschulzugang für beruflich Qualifizierte

In Rheinland-Pfalz können qualifizierte Berufstätige ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife bereits seit 1996 unter bestimmten Voraussetzungen an den Hochschulen des Landes studieren. Mit dem am 07.10.2020 in Kraft getretenen neuen Hochschulgesetz wurden die Zugangsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Personen zum Hochschulstudium noch einmal deutlich vereinfacht und erweitert. 

Vom Meister zum Master

Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Fortbildungsprüfung abgelegt haben, erhalten mit dieser Qualifikation die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und Universitäten, das heißt für alle Fächer ohne weitere Prüfung oder Eignungsfeststellung und unabhängig von der Gesamtnote des Abschlusses.

Studieren mit Berufsausbildung 

Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnote 2,5 oder besser) abgeschlossen haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung an Universitäten. Auch hier wird auf ein Probestudium mit Eignungsfeststellung bzw. auf eine Hochschulzugangsprüfung grundsätzlich verzichtet.

Modellprojekt

Im Rahmen eines Modellprojekts wurde in bestimmten Studiengängen geprüft, ob auf eine zweijährige Berufserfahrung als Zugangsvoraussetzung verzichtet werden kann, wenn die berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnote 2,5 oder besser) abgeschlossen wurde. Die Auswertung des Modellversuchs hat in die Novellierung des Hochschulgesetz Eingang gefunden, so dass heute generell auf die Berufserfahrung verzichtet werden kann, wenn ein qualifiziertes Ergebnis der beruflichen Ausbildung vorliegt.

 

Weiterführender Link

Mehr Informationen bietet das Portal zum Studium ohne Abitur in Rheinland-Pfalz unter: www.studium-ohne-abitur-rlp.de

https://mwg.rlp.de/de/themen/wissenschaft/studieren-in-rheinland-pfalz/hochschulzugang-fuer-beruflich-qualifizierte/#:~:text=Personen%2C%20die%20eine%20berufliche%20Ausbildung,eine%20fachgebundene%20Hochschulzugangsberechtigung%20an%20Universit%C3%A4ten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Augenarzt, Gyn. Psychiatrie, Kardiologie, Allgemeinmedizin.

Nein!

Früher gingen die Leute mit Realschulabschluss nach einer Berufsausbildung und einem Jahr Praxis zu den Ingenieurschulen etc..

Dann aber hat die SPD das Fachabi und Fachhochschulen eingeführt und die obige Regelung lief noch einige Zeit als Übergangsregelung. Der Realschulabschluss war somit nicht mehr viel wert!

Nunmehr aber sind die Schlauberger quasi wieder zur alten Regelung zurückgekehrt! Jetzt werden aber neben der Berufsaubildung gleich 3 Jahre Praxis gefordert. Das Ganze nennt sich aber "Berufliche Qualifikation" und dauert im Vergleich zur FOS dann 6 Jahre statt 2 Jahre über die FOS. Für die Berufliche Qualifikation ist formal überhaupt kein Schulabschluss mehr notwendig, auch kein Realschulabschluss wie früher. Womit das Chaos perfekt wäre!

Nein, unter zusätzlichen Voraussetzungen scheinbar nur in Rheinland-Pfalz (s. oben).

i

Nein. Machst Du aber einen Meister oder einen Fachwirt, bekommst erst dann Dein Fachabitur.

Aber: Wenn Du einige Jahre Berufserfahrung nachweisen kannst, darfst Du auch ohne Fachabitur studieren.

Tomatenveteran 
Fragesteller
 17.01.2023, 18:09

Bitte genauer erläutern…

Also wenn man mit dem RS Abschluss eine Ausbildung macht, dann in dem Beruf den Meister oder Fachwirt macht, dann hat man das Fachabi?

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Bonsai82  17.01.2023, 18:18
@Tomatenveteran Hochschulzugang mit Abschlüssen der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Personen mit einer beruflichen Qualifizierung, die formal nicht über das Zeugnis einer Studierfähigkeit verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem zu einem Studium an einer Hochschule zugelassen werden.
Inhaber eines landesrechtlich geregelten Abschlusses der Fachschule (z. B. Technikerinnen oder Techniker) sowie Absolventen einer Fortbildungsprüfung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung (z. B. Meisterinnen oder Meister, Fachwirtinnen oder Fachwirte) erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, die den Zugang zu allen Studiengängen ermöglicht.
Personen, die über einen Berufsabschluss einer dualen Berufsausbildung (d.h. nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung) oder einer nach Bundes- oder Landesrecht geregelten Ausbildung von mindestens zweijähriger Dauer verfügen, werden unter bestimmten Bedingungen zu einem fachgebundenen Studium an einer Hochschule zugelassen.
Weitere Infomationen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter finden Sie hier.

Quelle: https://www.kmk.org/themen/berufliche-schulen/hochschulzugang-ueber-berufliche-bildung.html

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