Kann Ich beide Personen Anzeigen oder was soll ich tun?

3 Antworten

Mitten in der Nacht; da können wir wohl Alkohol und schlimmeres unterstellen, was die "kriminelle Handlung" doch schon mächtig einschränkt.

Nach den Buchstaben des Gesetzes hat er sich zwar strafbar gemacht, aber das wird zu 100 Prozent auf den Privatklageweg verwiesen und auch dort wegen der geringen Beweisbarkeit nicht weiter verfolgt.

Sie hat ihm erzählt wo ich wohne das ich Diabetes habe und natürlich auch noch wo sich mein Diabetes Arzt befindet und natürlich hat sie ihm auch noch Dinge von meinem Bruder erzählt.

Das ist im Rahmen von dem, was man seinem Partner so erzählt in einer Beziehung. Man spricht über Freunde. Das dürfte auch nicht unter die Vertraulichkeit fallen, da sie nicht zu einem Personenkreis gehört, der zu Verschwiegenheit verpflichtet ist. Das wären Ärzte und Arbeitgeber und sowas.

Beihilfe ist das nicht. Sie hat ja nichts davon erzählt, damit er dich bedroht.

Anzeigen kannst du quasi alles aber das wird sehr sicher fallen gelassen.

Die Story zwischen dir und ihrem Partner habe ich nicht ganz verstanden. Die sprachnachricht war strafbar aber da sie anscheinend gelöscht ist, dürfte es schwer sein, das anzuzeigen.

Der wisch, den du meinst, nennt sich Annäherungsverbot und läuft nicht über die Polizei sondern über ein Familiengericht. Auch dazu musst du nachweisen, dass du bedroht bist. Weiß nicht, ob du das ohne die sprachnachricht kannst.

Und sorry, aber sonderlich "ruhig und friedlich" wirkst du nicht. Das ganze eskaliert gerade durch, weil du eine Freundin anzeigen willst, die erzählt hat, dass du Diabetes hast.

Mach oder mach es nicht.

Bei den vielen Ex vom Ex-Ex hab ich den Faden verloren, sorry.