Kann etwas passieren wenn ich ein kleines Kind auf meinem Pferd reiten lasse?

6 Antworten

Du kannst und wirst da verklagt werden, wenn dem Kind was passiert. Da schützt dich kein Vertrag wirklich. Da müßten die Eltern zumindest nebenher gehen und das Kind festhalten - und möglichst selbst etwas von Pferden verstehen, damit du im Falle eines Falles belegen kannst, dass du alles denkbare zur Unfallvermeidung getan hast.

Du müßtest, um im Schadensfall nicht arm zu werden, so etwas wie eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung abschließen.
Wenn die Leute noch so gute Freunde und freundliche Menschen sind, hört der Spaß nämlich auf, sobald dem Kind was passiert .

Inkognito-Nutzer   06.03.2024, 13:06

Es sind bekannte von mir also ich bekomme kein Geld dafür und bin aus dem Grund das sie mich verklagen könnten wenn was passiert ein bissi vorsichtig mit sowas.

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Urlewas  06.03.2024, 14:48
@Inkognito-Fragesteller

Ja - und das würden sie, wenn dem Kind was passiert. Denn beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Und erst recht, wenn es ums Wohl des Kindes geht.

Also überleg dir gut, was du machst.

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ToveSearider  01.04.2024, 14:14
@Inkognito-Fragesteller

Du könntest über eine Fremdreiterversicherung nachdenken, wenn dem Kind was passiert umd es ist Fremdreiter bist du auf jeden fall versichert...

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Wenn Dein Pferd einen Schaden anrichtet - und das kann es auch durch einfach nur da stehen tun, wenn das Kind runter fällt, wird sich die Krankenversicherung des Kindes bzw. eben seiner Eltern an Dir schadlos halten wollen. Was die Eltern und Du für Ideen hatten, wie Ihr miteinander diesbezüglich umgeht, interessiert die Krankenkasse herzlich wenig. Die wollen nicht aufkommen müssen dafür, dass das Kind durch Sitzen auf einem Pferd einen Unfall hatte.

Auch, wenn die Eltern für das Kind eine Unfallversicherung haben, will diese das Geld vom Verursacher.

Mit den Eltern hättest Du vermutlich sogar das geringere Problem. Da würde sich die Frage stellen, wie gut die sich juristisch vertreten lassen. Aber bei den Versicherungen der Familie ist definitiv sicher, dass die sich sehr gut juristisch vertreten lassen. Die haben alle einen ganzen Stab an spezialisierten Rechtsanwälten in ihren eigenen Reihen.

Denen ist auch völlig egal, ob und wie Du versichert bist. Du haftest. Hast Du eine gute (!) Haftpflichtversicherung, so wird diese für Dich ungerechtfertigte Asprüche wie z. B. Mitschuld der Eltern (haben die das Kind vielleicht nicht richtig festgehalten, ...?) abwehren und das begleichen, was an Dir hängen bleibt.

"Verklagt" klingt immer gleich so drastisch. Kein Mensch will Dir persönlich was. Aber eine Versicherung kann nur dann gut wirtschaften, wenn sie nichts zahlen müssen, das zu zahlen sie nicht verpflichtet sind. Das ist ganz nüchtern gesehen keine Anklage, sondern einfach nur wie eine Rechnung schreiben an denjenigen, der eben die Kosten für etwas trägt. Und die trägst Du für Schäden, für die man Dein Pferd als verursachend ansieht. Wenn Du ordentlich versichert bist, reichst Du das weiter als würdest Du eine Rechnung über Druckerpapier bekommen und hättest für jemand anderen gedruckt und gibst ihm ganz unbeteiligt die Rechnung. Hat Dein Versicherungsschutz Lücken, kann es plötzlich doch drastisch werden, insbesondere auch, weil Personenschäden sehr extreme Kosten hervorrufen können.

Im übrigen gilt dasselbe, wenn sich Kinder einfach Zutritt zur Weide verschaffen und auf Dein Pferd klettern und runter fallen, so absurd das klingt. Noch absurder ist, wenn Du einen dieser "Pferd wird nich geritten"-Tarife abschließt und ein Mensch klettert unberechtigt drauf und kommt zu Schaden. Dann hast Du das Problem, dass Du keinen Versicherungsschutz hast für den Fall, dass jemand Dein Pferd reitet. Insofern ist eine gute Haftpflichtversicherung absolut immer ratsam. Ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudert da der "Vierpfotenmakler" in seinem Blog. Da kann man beim Lesen einiges lernen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Durchgenend Pferdeerfahrung seit 1981

Du haftest für das, was dein Pferd anstellt und wenn du dafür Geld nimmst, wird es extrem lustig obendrein...

Sollte das Kind einfach so geführt werden, ohne Bezahlung und es fällt runter und dem Kind passiert was, solltest du eine gute Tierhaltehaftpflichtversicherung haben. Personenschäden gehen fix in hohe Summenbereiche...

Inkognito-Nutzer   06.03.2024, 13:05

Nein ich bekomme kein Geld dafür

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Es kann immer was passieren und wenn dein Pferd nur dumm stolpert oder das Kind selbstverschuldet irgendwie da runter rutscht. Vertrag kannst du machen wie du willst - wenn was passiert kannst du davon ausgehen, dass die Eltern dich vor den Kadi zerren. Beim eigenen Kind hört für die meisten die Rationalität auf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin
Urlewas  06.03.2024, 09:28

Nicht „nur“ die Eltern (deren Zorn man schon bei einem blauen Fleck auf sich zieht, ganznzu schweigen von bleibenden Schäden!) , sondern auch die Krankenversicherungen versuchen Unfallkosten immer auf den „Verursacher“ abzuwälzen.

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Ohne Fremdreiterversicherung wird die Versicherung einen entstanden Schaden nicht bezahlen. das bezieht sich auf Sach- und Personenschaden - das kann also sehr teuer für dich werden. Wir reden da von zehntausenden Euro im Worst Case.

Natürlich nur wenn die Eltern das einklagen.

Wenn es runter fällt und einen blauen Fleck hat werden die nichts machen. Wenn das Kind aber auf einmal gelähmt ist oder sogar stirbt dann könnte es leicht sein dass die Eltern hier gerichtlich Geld einklagen.

Ich meine es ist sehr unwahrscheinlich daß es runter fällt, da es nur geführt wird und mein Pferd super brav ist,

auch das superbravste Pferd kann sich erschrecken. wenn das Kind nicht reiten kann fällt es evt bei einem kleinen Hüpfer schon runter.

chützt mich ein Vertrag davor? Falls ja was für einen Vertrag könnte man da machen?

Rechtsberatung mache ich hier nicht. das ist zu gefährlich wenn man da auf das Halbwissen von Leuten vertraut. Ein Vertrag ist aber immer anfechtbar und gerade wenn er nicht von einem Anwalt gemacht worden ist , könnte es Vertragslücken geben die den Vertrag ungültig werden lassen oder anfechtbar sind.