Hätte ich mein Führerschein verloren wenn ich einen Radfahrer umgefahren hätte wegen Handy am Steuer?

8 Antworten

Das Ergebnis wäre eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und einer Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen dem Verstoß gegen §23 StVO.

Gnurfy  26.04.2024, 22:23

Soso, und das behauptest Du als "Polizeiexperte", oder mutmaßst Du es nur im Rahmen Deiner Dienstausübung und Dienstbefugnissen. Oder bist Du nicht mal praktizierender Polizist, was ich hier am ehesten mal in Deiner Antwort vermute.

Bist wohl eher der "Ede" dann...

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Ja, rechtlich wäre so etwas durchaus durchsetzbar bei Nachweis einer akuten Gefährdung des Straßenverkehrs durch bereits gesetzlich untersagte Nutzung von Mobilfunktelefonen während der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr.

Der Strafrechtsparagraf § 315 StGB gibt das durchaus schon her, wenn man es Dir ursächlich für den Unfall als Ablenkung bereits grob fahrlässig begangen beweisen könnte.

Wenn man Dir darüber hinaus auch noch suchtähnlich in Tateinheit nutzender Ablenkung durch mobile Kommunukation verschuldete Ursache nachweisen könnte, wäre im Nachgang für einen Antrag auf Wiedererteilung einer FE sogar eine MPU-Auflage durch die Verkehrsbehörde nach Ablauf einer FE-Sperrzeit erheblich erleichternd möglich für so einen noch tiefer eingreifenden Verwaltungsakt.

HfPol110  26.04.2024, 21:34

Ich sehe für den §315c StGB nicht §315 StGB keine Alternative gegeben durch die man den Tatbestand in diesem Fall begehen könnte.

Denn es liegt weder Alkohol oder Drogen noch ein geistiger oder körperlicher Mangel oder eine Todsünde vor.
Somit kann der Tatbestand gar nicht erfüllt werden.

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Gnurfy  26.04.2024, 21:51
@HfPol110

Doch, denn der 315 beinhaltet auch abseits von Alk und Drogen allgemein schon eine abstrakt gedachte besondere Gefährdung des Straßenverkehr durch ablenkende Handlungen vom Aufmerksamkeitsgeschehen nötiger Art.

Ein notorischer Hängekopp am Handy kann damit durchaus ähnlich wie ein Alkie, Drogie oder Aggro am Steuer nach diesem Paragraphen belangbar werden in entsprechendem Nachweis des Handlungsversagens zum Tatzeitpunkt durch...

Die Polizei an sich stellt vor Ort ansonsten erst mal nur OFFENSICHTLICHES fest und macht davon abweichend zur nachfolgenden Ermittlungsarbeit höchstens noch ergänzende Randnotizen.

Was letztlich tatsächlich daraus wird, entscheiden dann entsprechende Gerichte.

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HfPol110  26.04.2024, 21:59
@Gnurfy

Nö kann es nicht. Lies dir den §315c StGB durch.

Es MUSS einer der genannten Punkte gegeben sein. Eine andere Alternative gibt es nicht. Punkt.

Somit natürlich kein §315c StGB.

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Gnurfy  26.04.2024, 22:18
@HfPol110

Wenn Du als einfacher Polizist hier nn Platzhirsch, Richter und Henker gleichzeitig spielen willst, dann bitte sehr mit einem "Oooch nöö, nicht schon wieder ..."!!! im Gepäck.

Ich achte die Arbeit der Polizei, aber deren Aufgabe vor ort ist es halt einfach nur, konkrete begangene Vergehen oder Verbrechen zielsicher für weitere Behandlung zu Folgeverfahren zu protokollieren, weitere Übergriffe zu verhindern, und das Geschehen an sonsten zu protokollieren und an die Zentrale weiter zu leiten.

Ich gehöre noch zu denjenigen Menschen, die solide Polizeiarbeit durchaus zu schätzen wissen.

Bester Weg ist da, sich besser gleich an die Gesetze zu halten.

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HfPol110  27.04.2024, 10:03
@Gnurfy

Wie gesagt, nenn mir die Nummer die beim 315c StGB in frage kommen. Und vielleicht ein Gerichtsurteil dass deine Aussage bestätigt.

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...keine Ahnung! Aber ich wäre schwer dafür! Wiedererlangung am besten erst nach Absolvieren einer erfolgreichen MPU. Es kann nicht so schwer sein, während der Fahrt das Telefon Telefon sein zu lassen...und wer damit ein Problem hat, ist m.M. nach genauso ein Problemfall wie Leute die unter Drogeneinfluss fahren oder chronisch Tempoverstöße begehen. Jeder weiß, dass es (aus gutem Grund) verboten ist...und wer sich nicht dran hält, sollte ruhig mit "radikalen Mitteln" auf den Boden der Tatsachen geholt werden. Nicht "eben kurz"....oder "ausnahmsweise" oder "ich habe doch alles im Griff!" oder "an der Ampel mal eben"...nein, gar nicht. Freisprecheinrichtung ist okay, sonst nichts.

Natürlich und absolut zu Recht.

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