Ich habe Mein Prüfungs Nachweis der praktische Prüfung verloren. Kann ich dennoch mein Führerschein bekommen und abholen?

3 Antworten

Die Prüfungsbescheinigung gilt in Zusammenhang mit dem Personalausweis als Nachweis (vorläufiger Führerschein) bis der Führerschein ausgestellt wurde.

Hast du nicht vor, sofort Auto zu fahren, brauchst du nur abwarten.

Wenn es sich um einen normalen Führerschein handelt, erhältst du Post, dass dein Führerschein zu Abholung bereit liegt.

migebuff  19.01.2024, 21:46
Die Prüfungsbescheinigung gilt in Zusammenhang mit dem Personalausweis als Nachweis (vorläufiger Führerschein) bis der Führerschein ausgestellt wurde.

Die Aussage ist geradezu haarsträubend leichtfertig. Nur wenn die Prüfungsbescheinigung dem Muster aus Anlage 8a FeV entspricht, gilt sie als vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis. Fährt jemand mit der regulären Bescheinigung, auf der sogar ausdrücklich steht, dass sie nicht zum Fahren berechtigt, begeht derjenige eine Straftat.

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Fabia19  19.01.2024, 21:51

Vorsicht, "Nachweis von der Prüfung" bedeutet nicht zwingend, dass es ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung ist!

Es gibt auch bloße Bescheinigungen, dass man die Prüfung bestanden hat (z.B. wenn Mindestalter am Prüfungstag noch nicht erfüllt ist) - damit darf man aber noch nicht fahren!

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heurekaforyou  20.01.2024, 02:05
@Fabia19

Hallo Fabia,

du hast vollkommen Recht. Bei „Begleiteten Fahrens ab 17“ erhält man nach bestandener Prüfung zwar eine Prüfbescheinigung, jedoch noch keinen Führerschein.

Ziel des „Begleiteten Fahrens ab 17“ (BF 17) ist es, jungen Fahranfängern/innen durch einen/eine erfahrene/n Begleiter/in vorausschauendes Fahren zu vermitteln und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten sie eine Prüfbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum Erreichen des 18. Geburtstages nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.

https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/Buergeramt/Fahrerlaubniswesen/fahrerlaubnis__fuehrerschein_ab_17_jahren_8962973.php

Du bist der Erste, dem das Fehlen von Hinweisen zum BF 17 aufgefallen ist. Super!

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Geh mit deinem Ausweis zur Führerscheinstelle. Dort ist die Information, dass du die Prüfung bestanden hast, ebenfalls hinterlegt, so dass der Aushändigung des Führerscheins eigentlich nicht im Weg stehen dürfte.

heurekaforyou  19.01.2024, 19:04

Bitte auch die Quelle angeben.

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HonestFriend  19.01.2024, 19:19
@heurekaforyou

Der Sachverständige oder Prüfer hat im Falle einer bestandenen Prüfung abweichend von § 22 Absatz 4 Satz 3 dem Bewerber einen Vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis nach Anlage 8a unter Einsetzen des Aushändigungsdatums auszuhändigen.

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heurekaforyou  19.01.2024, 19:23
@HonestFriend

Vielen Dank für den Hinweis.

Es geht jedoch darum, bei zitierten Texten auch die Quelle anzugeben.

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Geh zum tüv bei dem du die prüfung gemacht hast und lass es dir nochmal neu ausdrucken