Ansage der Kündigung?

5 Antworten

Eine Freistellung verhindert keine Sperre. Die beginnt ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses und somit mit dem Ende der bezahlten Freistellung.

Du kannst dich auf Jobsuche begeben und kündigen, wenn du einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche hast. Wenn dein AG dich vorher loswerden will, muss er die Kündigung schon selbst aussprechen - und ggf. die Konsequenzen (Abfindung?) in Kauf nehmen.


AutoFreak316 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 18:32

Habe nur 3 Tage Zeit, mich zu entscheiden. In dieser Zeit finde ich kaum eine neue Arbeit. Wann kann und muss ich eine Abfindung erhalten, wenn ich NICHT SELBER kündige?

SashaMu66  04.06.2025, 18:38
@AutoFreak316

Wenn du selbst kündigst gibt es keine Abfindung.

In einem Aufhebungsvertrag kann eine solche vereinbart werden. Die sollte dann so hoch sein, dass du die Sperre vom Amt überbrücken kannst. Allerdings weiss ich nicht, ob und in welcher Höhe die vom Amt angerechnet werden kann (Kürzung der Leistung).

Wenn du gekündigt wirst, kannst du evtl. eine Abfindung einklagen. Das ist abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch von der Höhe des Einkommens.

Wenn ihr einen Betriebsrat habt, muss dieser vor der Kündigung angehört werden, dazu ist der AG verpflichtet.

Sallysbestbuddy  04.06.2025, 18:41
@AutoFreak316

Das geht gar nicht. Wenn dein Chef will, dass du gehst, dann muss er dir eine Kündigung aussprechen. Ansonsten gehst du schön weiter zur Arbeit, als ob nichts wäre. Der hat doch wohl einen Knall.

AutoFreak316 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 20:55
@SashaMu66

Aber was bring mir es, wenn es meinen Lebenslauf zerstört?

SashaMu66  04.06.2025, 21:06
@AutoFreak316

Ein Lebenslauf ist erst dann zerstört, wenn das alle ein bis zwei Jahre passiert.

petrapetra64  04.06.2025, 21:12
@AutoFreak316

Lass dich kündigen oder lass in den Aufhebungsvertrag schreiben, dass du ansonsten gekündigt werden würdest. Aber unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Dann sofort zum Arbeitsamt, dann gibt es keine Sperre.

Im Lebenslauf macht es keinen Unterschied, ob du selbst kündigst oder gekündigt wirst. Das schreibt man ja nicht rein. Nur das Ende der Beschäftigung, nicht warum. Aber die Zeit der Arbeitslosigkeit muss rein.

Du könntest sagen, dass die Arbeit(szeit) nicht mehr in dein Privates Umfeld gepasst hat, weil du dich um Kinder kümmern musstest oder Eltern pflegen musstest (z.B. nach OP). Jetzt ist aber wieder alles okay.

Als Erklärung beim neuen Arbeitgeber. So wurde uns das mal empfohlen. Lass dir ein gutes Arbeitszeugnis schreiben.

Aber kündige bloß nicht selbst. Das nutzt nur dem Arbeitgeber. Du kannst dann nichts einklagen.

AutoFreak316 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 21:14
@petrapetra64

Ich kündige nicht selber, so blöd ist doch keiner. Wie kann ich eine Abfindung rausholen?

Den Arbeitgeber bitten, die Kündigung arbeitgeberseitig auszusprechen und im Kündigungsschreiben betriebliche Gründe anzuführen. Dann wirkt es sich nicht negativ auf den Lebenslauf aus und da die Kündigung arbeitgeberseitig erfolgt, kann das Arbeitsamt dir nichts.


AutoFreak316 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 21:12

Muss der AG das tun? Das werden sie sicherlich nicht.

Er hat gesagt, das kann man so auch machen, dass ich freigestellt werde, aber dennoch Gehalt bekomme, oder irgendwie sowas damit sich das mit der Sperrzeit vom Amt nicht überlappt.

Es ist dringen, das AMT selbst aufzusuchen. Und zwar vor einer etwaigen Entscheidung. In solchen Situationen hilft Rücksprache. Dort kann auch eine Einzelfallentscheidung der Wegweiser sein. Nicht immer ist eine Kündigung auch Grund für eine Sperre, insbesondere bei einer Regelung zuvor. Auch ist eine Kündigung nicht zwingend Grund, keinen anderen Job mehr finden zu können.

Habe nur 3 Tage Zeit, mich zu entscheiden.

Netter Versuch, mit knapper Frist Druck auszuüben und eine Fehlentscheidung zu provozieren. Lieber kündigen lassen, wenn Kündigungsschutz besteht, wird es schwierig, die Kündigung entsprechend zu begründen. Auch steht eine entsprechende Schutzklage vielversprechend, dabei kann die Kündigung, sollte dann noch der Wunsch auf eine Beendigung entsprechend abgeändert werden, dass keine Konsequenzen bestehen.

Insofern es wird nicht so heiß gegessen wie gekocht. Jedenfalls macht sich eine Eigenkündigung mit anschließender Arbeitslosigkeit in der Vita noch schlechter als eine Kündigung per se.

Trotzdem sollte eine Arbeitsplatzsuche bereits heute begonnen werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

AutoFreak316 
Beitragsersteller
 05.06.2025, 21:59

Was ist ein AMT?

GS2000  06.06.2025, 08:59
@AutoFreak316

Arbeitsamt, Jobcenter oder wie es heute heißen mag. Da wo man sich meldet, wenn man arbeitslos wird.

Es wurde letztlich nur Amt aus dem Zitat übernommen, daher wurde vom Begriff ausgegangen.

Das ist wirklich dreist.

Wenn dein Arbeitgeber dich loswerden will, soll er dir gefälligst eine gescheite Kündigung schreiben und dabei alle Fristen einhalten.

Kündigst du selbst oder stimmst einer Aufhebung des Arbeitsvertrags zu, wirst du erst einmal gesperrt.

Und dann steht dir immer noch frei, dagegen vorzugehen und auf Wiedereinstellung zu klagen - oder eine gescheite Abfindung rauszuholen.

Lass' dir nichts zu Schulden kommen, was eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.


AutoFreak316 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 18:40

Na zur einer guten Abfindung sage ich nicht nein, dadurch kann man immerhin die 3 monatliche Sperrfrist vom Amt noch überleben und überwinden. Ich weiß zwar nicht, ob man mich jetzt fristlos kündigen kann, aber meine Kündigungsfrist ist ordentlich lang. Würde ich Urlaubsgeld noch bekommen?

Sallysbestbuddy  04.06.2025, 18:46
@AutoFreak316

Also, für eine fristlose Kündigung muss schon einiges vorgefallen sein. Wenn du nicht gestohlen hast oder jemanden tätlich angegriffen, geht das nicht.

Wenn du in diesem Jahr noch keinen Urlaub hattest, musst du den noch nehmen. Oder dein Chef zahlt den anteilig aus. Urlaubs- und Weihnachtsgeld stehen dir anteilig zu.

 was wiederum für das Lebenslauf schlecht ist.

Wieso? Du musst in keinem Wort im Lebenslauf erwähnen, dass du gekündigt wurdest und das Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und/oder kann Gesetze lesen

AutoFreak316 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 18:22

Im Arbeitszeugnis kann man rauslesen, dass der Arbeitgeber den AN gekündigt hat. Da gibt es besondere Formulierungen.

Sallysbestbuddy  04.06.2025, 18:39
@AutoFreak316

Das Arbeitszeugnis kannst du von einem Fachanwalt prüfen lassen. Der Arbeitgeber muss es so lange neu formulieren, bis es für dich passt.

Doesig  04.06.2025, 21:01
@AutoFreak316

Tritt einer Gewerkschaft bei. Die können auch dein Zeugnis prüfen.