Hartz 4 Minijob kündigen?

3 Antworten

Eine Sperre, also eine Sperrzeit, gibt es nur, wenn man ALG I bezieht. Beim ALG II gibt es stattdessen Sanktionen.

Leistungsbezieher "verletzen ihre Pflichten", wenn sie "sich weigern, eine zumutbare Arbeit [...] fortzuführen", heißt es in Absatz 1 SGB II § 31 Pflichtverletzungen Satz 1.

In Satz 2 ebenda heißt es aber:

Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.

Da kann man dem Jobcenter "darlegen und nachweisen", warum dies der Fall ist:

ich muss kündigen da meine Kollegen sehr unfreundlich sind und meine Große Chefin sich meine Probleme nicht anwendet

Dann kann das Jobcenter sagen:

  1. Ah, verstehe, alles klar. Das sind wichtige Gründe im Sinne von § 31!
  2. Ach, das können Sie doch sicher mit einigen Gesprächen klären, notfalls hilft ja der Betriebsrat. Versuchen Sie es mal, dann sehen wir weiter! Oder ich spreche da mal mit denen, wir wollen ja jeden Job erhalten, das ist ja unsere Aufgabe.
  3. Wie bitte? Auch meine Kollegen sind nicht immer freundliche, und auch mein Chef versteht meint Probleme nicht immer! Stellen Sie sich also nicht so an!

Wenn es schlecht läuft, kriegst du nach einer Kündigung drei Monate lang rund 90,- € weniger ALG II. Siehe SGB II § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen und § 31b Beginn und Dauer der Minderung.

Aber du kannst eine solche Entscheidung auch noch auf dem üblichen Rechtsweg überprüfen lassen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Eine "Sperre" gibt es im ALG 2 nicht, wohl jedoch eine mögliche Leistungsminderung.

Es kommt darauf an, warum Du kündigen willst.

Mit 16 solltest Du ja noch zur Schule gehen, dann bist Du nicht zum Arbeiten verpflichtet und deshalb darf es dann auch keine Sanktion für dich geben.