100 kmh im Ort geblizt was Passiert?

7 Antworten

Lappen ist erst mal weg und das ist auch gut so. Irgendwie stimmt da ja was nicht, wenn man so durchs Dorf brettert.

Wenn alles doof läuft kommt eine MPU. Kann natürlich auch heilsam sein. Auf jeden Fall aber teuer.

m.f.G.

anwesende


Lachenpur  08.02.2024, 21:30

Ist ein Fake, der Typ... lest seine paar Fragen seit er online ist durch :-)))))

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Lappen ist weg, kommt nicht zurück und das ist gut so. Niemand braucht solche Gefährder auf den Straßen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

clemensw  08.02.2024, 19:38
Lappen ist weg, kommt nicht zurück

Falsch, 1 Monat Fahrverbot und das wars.

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CrankymonkeyX1  08.02.2024, 19:39
@clemensw

Leider. Mindestens ein Jahr wäre gerecht. Bei Fahranfänger noch etwas länger.

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Fragee99  08.02.2024, 19:41
@clemensw

Er sagt doch, dass er Fahranfänger sei. Dann wird er auch noch in der Probezeit sein. Da das ein A Verstoß ist, wird der Führerschein mindestens so lange weg bleiben, bis ein Aufbauseminar erfolgreich absolviert wurde

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clemensw  08.02.2024, 19:44
@Fragee99

Nein, das ist nicht der Fall.

Das Fahrverbot wird durch die Bußgeldstelle verhängt, die Aufforderung zum Aufbauseminar kommt von der Führerscheinstelle.

Der Entzug der Fahrerlaubnis (kein Fahrverbot!) erfolgt erst, wenn das Aufbauseminar nicht fristgerecht absolviert wurde.

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Venus345  08.02.2024, 19:55
@clemensw

auch falsch, er muss ein Eignungstest machen, wann er ihn überhaupt wieder bekommt, eine Geldstrafe ist auch dabei

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clemensw  08.02.2024, 19:57
@Venus345

Auf welche rechtliche Grundlage stützt du hier die Anordnung eines "Eignungstests"?

Und welchen "Eignungstest" meinst Du damit? fäG oder MPU?

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clemensw  08.02.2024, 20:02
@Venus345

Rechtsgrundlage ist dann wohl §47 (11) BestraWunschG (BestrafungsWunschGesetz) "Ich hätt's gern SO!"?

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41 - 50 km/h zu schnell: 400 € Bußgeld, 28,50€ Gebühren und Auslagen. 2 Punkte im FAER, 1 Monat Fahrverbot.

Zusätzlich in der Probezeit: Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, Aufbauseminar.


peterobm  08.02.2024, 19:42

ich gehe mal davon aus dass die Geldstrafe wegen Vorsatz verdoppelt wird.

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clemensw  08.02.2024, 19:51
@peterobm

Das wiederum ist durchaus möglich, aber spekulativ.

(Ah, endlich jemand, der Ahnung hat und nicht Realität und Strafwunsch verwechselt. Danke!)

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OnePerson19  08.02.2024, 20:44
@peterobm

Keine Straftat -> keine Geldstrafe!

Gibt da also nichts zu verdoppeln. Darüberhinaus, Geldstrafen sind Einkommensabhänig.

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clemensw  08.02.2024, 21:05
@peterobm

OnePerson19 meint wohl, dass das korrekte Wort "Bußgeld" und nicht "Geldstrafe" ist.

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clemensw  08.02.2024, 21:07
@OnePerson19

Die Verdoppelung des Bußgelds (korrekt: keine Geldstrafe) bei Vorsatz findest du in §3 Abs 4a BKatV.

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Der Führerschein wird dir entzogen und du bekommst ein Bußgeld.


clemensw  08.02.2024, 19:39
Der Führerschein wird dir entzogen

Nein, die Fahrerlaubnis wird nicht entzogen. 1 Monat Fahrverbot wäre die richtige Antwort.

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clemensw  08.02.2024, 19:54
@Kxhwhwkx

1. 100-50=50, nicht "61 bis 70"

2 Fahrverbot ≠ Entzug.

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Antitroll1234  08.02.2024, 19:54
@Kxhwhwkx
nicht richtig. 
61 - 70 km/h zu schnell innerorts

…Fragesteller ist aber 100 km/h gefahren (50 zu schnell), warum guckst Du nun bei einer Überschreitung von 61-70 km/h?

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clemensw  08.02.2024, 21:08
@Venus345

Deine interessante Rechtsauffassung habe ich bereits anderweitig kommentiert 😂

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Gummipunkt  08.02.2024, 19:39

Seit wann bekommt man Bußgelder? Ich musste die bisher immer zahlen. 🤷🏻‍♀️

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Der Führerschein ist weg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

MrTuvok  08.02.2024, 19:35

Richtig so

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Superhasenmaus  08.02.2024, 19:35

Und wird wahrscheinlich so schnell auch nicht mehr erteilt.

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clemensw  08.02.2024, 19:39

Für 1 Monat.

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