Was ist wenn in Elternzeit schwanger?

Guten Morgen ihr Lieben,

Ich wollte mich mal hier in der Community umhören, ob mir jemand weiterhelfen kann für den Fall der Fälle.

Und zwar:

Ich bin zurzeit in Elternzeit, vor der Geburt meiner Tochter (März 2023) war ich im Beschäftigungsverbot.

Ich lerne den Beruf der Erzieherin und im August diesen Jahres läuft mein Ausbildungsvertrag in der KiTa aus. Habe quasi das letzte Jahr (Anerkennungsjahr) noch vor mir, welches ich nächstes Jahr im August antreten möchte.

Meine Tochter ist jetzt 4 Monate und hat einen schweren Herzfehler, weshalb ich erst nächstes Jahr weiter mache und bis dahin in Elternzeit gehen möchte.

Soweit ist auch alles mit dem Elterngeld und der Krankenkasse abgeklärt.

Mein Partner nimmt keine Elternzeit und geht weiter arbeiten.

Ich, mein Partner und meine Tochter leben in einer separaten Wohnung bei meinen Eltern im Haus. Platz ist da, Miete zahle ich meinem Vater.

Wie verhält sich das alles finanziell, wenn ich jetzt in Elternzeit erneut schwanger werde?

Wie ist das mit Mutterschutz-und Geld?

Muss ich einen neuen Elternzeit Antrag stellen bzw bekomme ich für das zweite Kind dann Elterngeld bis August?

Egal wie, ich würde nächstes Jahr im August mein letztes Ausbildungsjahr angehen. Es handelt sich jediglich um den Zeitraum von März (2024) bis August (2024).

Das Elterngeld fällt weg ab März 2024, bin jedoch bis August noch in Elternzeit, beziehe keine Leistungen von Jobcenter o.ä

Ich hoffe, dass mir jemand vorab weiterhelfen kann. Bielleicht war jemand von euch auch in dieser Situation.

Danke euch!

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Wie hoch darf Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beim Elterngeld-Trick sein?

Hallo,
vor ca. 2,5 Jahren hat meine Frau ein Kleingewerbe angemeldet. Der Ausführung der nebenberuflichen Tätigkeit ist dann jedoch Corona in die Quere gekommen und im November vergangenen Jahres haben zudem unsere erste Tochter bekommen.
Aktuell ist meine Frau in Elternzeit (insgesamt 2 Jahre).

Sie möchte jetzt damit beginnen ihre nebenberufliche Selbstständigkeit auszuüben (natürlich nur in dem Umfang, dass das Elterngeld plus nicht gekürzt wird).
Da wir planen ein zweites Kind zu bekommen, sagen wir mal in ca. 2 Jahren, haben wir uns jetzt schon einmal mit dem Elterngeld beschäftig.

Bei uns ist es sinnvoll, dass der "Elterngeldtrick" angewendet wird, sodass der Veranlagungszeitraum für das Elterngeld des zweiten Kindes, vor der Geburt des ersten liegt.
Aufgrund der Selbständigkeit können wir die Jahre ausklammern in denen meine Frau Elterngeld bezogen hat (wenn ich dies richtig verstanden habe).

Die große Frage, welche wir aktuell haben ist, ob die Höhe der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit einen Einfluss auf das ausklammern der Jahre mit Elterngeldbezug hat, oder ist dies vollkommen unabhängig?.

Dürfte meine Frau monatlich z.B. 500€ in ihrer Selbstständigkeit verdienen und wir können die Jahre mit Elterngeldbezug trotzdem komplett ausklammern?

Besten Dank im Voraus.

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Elterngeld - Basis oder Elterngeld Plus?

Hallo zusammen,

ich bin ehrlich - ich blicke nicht ganz durch. Wir erwarten bald unser 2. Kind und da meine Große "schon" 6 wird und meine berufliche Situation sich ziemlich verändert hat, ist diesmal alles etwas anders.

Ich bin aktuell in TZ angestellt und würde mir gerne ab dem 3. LM des Babys als Aushilfe etwas dazuverdienen (in der Firma, in der ich aktuell angestellt bin, der Chef hat dem bereits zugestimmt). Ich denke, ich wäre zwar als 520€-Aushilfe angestellt, tatsächlich würde ich aber um die 400€ bekommen, da ich die Std nicht ganz vollbekommen werde.

Mein Bruttogehalt lag im letzten Jahr bei knapp unter 1100€.

Gerne würde ich 2 Jahre als Aushilfe arbeiten. Würde ja grundsätzlich heißen, lieber EG Plus, oder? Meine Hebamme meint aber, ich solle besser 1 Jahr Basis EG beantragen und könnte dann im 2. Lebensjahr des Kindes die vollen 520€ als Aushilfe verdienen ohne EG zu bekommen und meine Std aufstocken, sofern möglich.

Darf ich mir denn im Basis EG etwas dazu verdienen? Oder lohnt sich das nicht, weil zu viel Abzug? Gibt es hier ähnliche 'Fälle', wie macht ihr das?

Ich muss tatsächlich im HomeOffice von zu Hause etwas tun, sonst wird es mit dem Geld leider zu knapp.

Ganz schön kompliziert, damals hatte ich 2 Jahre Basis EG und gut war, aber da hatte ich auch vorher Vollzeit und ein besseres Gehalt...

Es gibt hier wo ich wohne leider nicht viele bzw kaum Beratungsstellen, die auf Termin beraten und vllt mal gegenrechnen, was besser für die Mütter wäre.

DANKE FÜR EURE TIPPS UND VIELE LIEBE GRÜßE

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Elterngeld während Pflegefachfrau Ausbildung, wenn Ausbildung nach Ende des Mutterschutzes nicht weitergemacht wird?

Hallo Leute,

ich bin nun schwanger geworden und mein Freund und ich stellen uns folgende Frage.

ich erzähl Kurz mein Wissensstand, bitte korrigieren wenn falsch.

bin nun im 2. Lehrjahr und schwanger, soweit ich weiß, könnte es sein das ich bald ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekomme.

In den Folgenden Monaten sollte ich dann ja aber trotzdem normal mein Ausbildungsgehalt erhalten, bis Ablauf des Mutterschutzes.

8 Wochen nach der Geburt ist also quasi Ende mit dem Erhalt des normalen Gehalts, dann müsste ja nun Elterngeld greifen.

Mein Freund ist dann schon bei der Bundeswehr und geht voll arbeiten, wir haben aber jeweils noch eine eigene Wohnung, sind also unabhängig voneinander gemeldet, falls das n Rolle spielt.

Nun hab ich gelesen das ich generell Elterngeld berechtigt wäre, nun hab ich aber weiter nichts gefunden inwiefern, weil ich nicht weiß ob die Ausbildung in dem Sinne als Erwerbstätigkeit zählt und man dann prozentual davon monatlich Geld bekommt oder nur diese mindest 300€.

Da mein Freund bei der BW ist werde ich alleine Elternzeit nehmen und somit die Ausbildung komplett unterbrechen und nicht auf Teilzeit oder so weitermachen.

Weiß jemand von euch wie das ist mit dem Elterngeld, wenn man dann nach Ende des Mutterschutzes aufhört mit der Ausbildung und ob dann prozentual vom Ausbildungsgehalt man etwas bekommt oder nicht.

Gerne auch jemand mit Erfahrung im selben Ausbildungsberuf oder als Krankenschwester oder so, Vergütung ja ungefähr gleich.

Das mir da vllt schon jemand genau sagen kann wieviel man am Ende bekommen würde.

Falls ich nicht Elterngeld berechtigt wäre gerne auch mal Bescheid sagen.

vielen Dank und schönes Wochenende

LG🙏🏼

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