Elternzeit beantragen auch wenn Frau Hausfrau ist (nicht arbeitet)?

4 Antworten

Ich habe einen Bekannten, der beim ersten Kind auch Elternzeit genommen hat, zuerst seine Frau und dann er.

Beim zweiten Kind hat seine Frau nicht mehr gearbeitet und trotzdem ist der zur Zeit in Elternzeit.

Egal wer dir das gesagt hat, er hatte unrecht.

Du hast Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, wenn dein Kind mit dir in einem Haushalt lebt und von dir betreut wird.

Und es ist ein ANSPRUCH. Der Arbeitgeber darf den Antrag nicht ablehnen; es reicht aus, dass du fristgemäß Elternzeit verlangst.

Xardas2121 
Fragesteller
 20.02.2023, 14:35

Also ist es dann egal das sie nicht arbeitet sie hat ja dann Zeit für das Kind ? ….das hat gerade jemand hier geschrieben Wenn ich mich nicht täusche, nein. Denn deine Frau hat doch Zeit um das Kind zu kümmern. Wie willst du sonst dein Antrag begründen?

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Elli113  20.02.2023, 14:45
@Xardas2121

Tja. Diese Antwort habe ich gesehen und auch schon kommentiert.

Kinder haben einen Anspruch darauf, von beiden Elternteilen betreut zu werden; deshalb können beide Elternteile unabhängig voneinander Elternzeit nehmen.

Und, ach ja: den Antrag auf Elternzeit muss man nicht begründen. Man verlangt Elternzeit und fertig.

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Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Sie bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellt. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten. Falls Sie nicht arbeiten, erhalten sie aber auch keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen.

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93614/e3612d5cc348a32310c1f09672ae09af/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme