Elterngeld und Elternzeit?

3 Antworten

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  1. Ja. Beide Elternteile haben Anspruch auf jeweils drei Jahre Elternzeit. Die Elternzeit kann gemeinsam oder nacheinander genommen werden. Elternzeit darf auch gesplittet werden auf mehrere Abschnitte (mit Zustimmung des AG auf bis zu vier Abschnitte). Ein Anteil von 24 Monaten kann zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes liegen.
  2. Der Anspruch auf ElterngeldBasis beträgt 14 Monate, wenn sich beide Elternteile diese mindestens im Verhältnis 12:2 aufteilen - das heißt, einer nimmt mindestens zwei Monate und der andere maximal 12 Monate. ElterngeldPlus beträgt nur die Hälfte vom EGBasis, man bekommt es aber doppelt so lange. Die Höhe des Elterngeldes wird errechnet aus dem Durchschnitt der letzten 12 Netto-Monatsgehälter vor der Geburt; bei Selbstständigen wird als Berechnungsgrundlage das Kalenderjahr vor der Geburt herangezogen.In der Regel beträgt ElterngeldBasis etwa 67% des errechneten Durchschnittsnettos, aber mindestens 300€ und maximal 1800€. Wer mehr als 300.000€ Jahreseinkommen hat, hat keinen Anspruch auf Elterngeldzahlung. Es kommt immer auf das Gehalt des jeweiligen Ehepartners an. Die Höhe des Elterngeldes wird sich also unterscheiden - wer mehr verdient, bekommt auch mehr Elterngeld.
Unser Plan ist es, dass wir zusammen das erste halbe Jahr Elternzeit und Elterngeld beziehen möchten. 

Ja, das ist möglich. Wenn ihr jeweils sechs Monate ElterngeldBasis beziehen wollt, sind folglich 12 Monate verbraucht und deine Frau kann noch zwei weitere Monate ElterngeldBasis oder vier Monate ElterngeldPlus bekommen.

NeeD1907 
Fragesteller
 16.02.2023, 12:28

Wow vielen lieben Dank! Sehr ausführlich und verständlich erklärt, genau diese Antwort habe ich benötigt :)

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Natürlich können beide Eltern in Elternzeit gehen. Du wirst aber feststellen, dass einer nur 2 Monate und einer 12 Monate Elterngeld erhält.Alternativ kannst du das auch auf eine längere Zeit aufteilen. Mehr Geld gibt es aber unter dem Strich für die Elternezit nicht. Das Elterngeld muss übrigens in der Jahressteuererklärung auch noch versteuert werden.

Elli113  16.02.2023, 12:01
Das Elterngeld muss übrigens in der Jahressteuererklärung auch noch versteuert werden.

Nein. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und damit steuerfrei.

ABER: Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Diese Lohnersatzleistungen erhöhen nicht das »zu versteuernde Einkommen«, aber wirken sich auf den Steuersatz aus, der auf das übrige Einkommen angewendet wird.

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Halbammi  16.02.2023, 12:53
@Elli113

In jedem Fall darf man sich auf gewaschene Nachzahlungen freuen

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Elli113  16.02.2023, 13:23
@Halbammi

Das kommt individuell darauf an, wieviel verdient wurde - wenn das Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt, muss überhaupt keine Steuer gezahlt werden.

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Halbammi  16.02.2023, 14:30
@Elli113

davon darf man bei einem erwarteten Höchstsatz hier wohl kaum ausgehen. Es sollte in jedem Fall erwähnt und auch berücksichtig werden.

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NeeD1907 
Fragesteller
 17.02.2023, 11:44

Hallo zusammen, grad noch eine ergänzende Frage. Werden meiner Frau die 6 Wochen vor der Geburt Mutterschaftsgeld und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld mit in das Elterngeld verrechnet? Weil wenn wir 14 Monate haben, dann hätte ich 6 und sie nur noch 3 korrekt? Da sie ja bereits über 3 Monate das Mutterschaftsgeld bezogen hätte. Oder läuft das anders?

danke euch schon mal :)

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