Elternzeit als Vater splitten, wie?
Hallo,
da ich dieses Jahr noch Vater werde, würde ich gerne Wissen wie ich meine Elternzeit splitten kann. Meine Frau möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, ich als Vater habe ja mind. 2 Monate anspruch darauf und würde diese gerne splitten.
Gibt es in dieser Konstellation einen bestimmten Zeitraum wie ich das splitten darf?
Meine Idee wäre gewesen, dass ich meinen 1. Monat direkt nach der Geburt nehme, und meinen zweiten Monat im 25. Lebensmonat, wenn meine Frau wieder arbeiten geht.
Ist diese Kombi möglich? Oder gibt es eine Art frist für mich die besagt, dass ich meinen zweiten Monat innerhalb X Monaten nehmen muss um Anspruch auf Elterngeld zu erhalten?
Danke
2 Antworten
Elternzeit und Elterngeld sind zwei unterschiedliche Dinge.
ich als Vater habe ja mind. 2 Monate anspruch darauf
Du hast als Vater Anspruch auf drei Jahre Elternzeit, unabhängig davon, wieviel Elternzeit deine Frau beantragt. Du meinst das Elterngeld.
Elternzeit beantragst du beim Arbeitnehmer und zwar mindestens sieben Wochen vor dem Beginn der Elternzeit. Und du hast die Möglichkeit, die Elternzeit auf zwei Zeitabschnitte zu splitten.
Elterngeld beantragst du bei der in deinem Bundesland dafür zuständigen Behörde.
Damit du, neben deiner Frau, Anspruch auf Elterngeld hast, musst du mindestens zwei Monate lang ElterngeldBasis beziehen. Du kannst das ElterngeldBasis auch splitten, das heißt dann ElterngeldPlus, du bekommst nur die Hälfte, dafür aber doppelt so lange; bedeutet, dass sich auch der Mindestbezugszeitraum entsprechend verändert (also vier Monate ElterngeldPlus)
ElterngeldBasis kannst du nur in den ersten 14 Lebensmonaten deines Kindes beantragen.
ElterngeldPlus auch danach, aber ab dem 15. Lebensmonat ist nur ein ununterbrochener Elterngeld-Bezug möglich; es darf keine Lücke im Bezug auftreten. Vorteil beim ElterngeldPlus ist, dass man dazuverdienen darf in einem gewissen Rahmen (ie ohne Abzüge beim Elterngeld).
Möglich wäre also folgende Kombi: ElterngeldBasis im 1. Lebensmonat und ElterngeldPlus im 15. und 16. Lebensmonat. Oder: ElterngeldBasis im 1. Lebensmonat und im 14. Lebensmonat.
Die Kombi, die dir vorschwebt, ist nicht möglich, aber ihr könnt den Partnerschaftsbonus nutzen. Da müsst ihr beide zwischen 25-30 Stunden pro Woche arbeiten und habt dann vier Monate lang BEIDE Anspruch auf ElterngeldPlus.
ABER: Deine Frau bekommt Elterngeld maximal bis zum 22. Lebensmonat des Kindes. Die ersten beiden Monate zählen als volle Elterngeldmonate, danach kann sie noch insgesamt 20 Monate lang ElterngeldPlus bekommen.
So könntet ihr ab dem 23. Lebensmonat den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Denn auch hier gilt: ab dem 15. Lebensmonat ist nur ein ununterbrochener Elterngeld-Bezug möglich; es darf keine Lücke im Bezug auftreten.
Es ist also nicht möglich, dass deine Frau 12 Monate ElterngeldBasis bekommt und ihr dann nach zwei Jahren den Partnerschaftsbonus nutzt.
Edit: schau mal hier, da kannst du diverse Konstellationen ausprobieren: Elterngeldrechner mit Planer | Familienportal des Bundes
Ich weiß, es ist kompliziert, wenn du noch Fragen hast, beantworte ich die gerne.
Ab dem 15. Lebensmonat muss ein lückenloser Elterngeldbezug gegeben sein, d. h. wenn Ihre Frau bis 24. Lebensmonat Elterngeld-Plus bezieht, kann durch den anderen Elternteil dann im Anschluss der 25. Lebensmonat in Anspruch genommen werden.