Elterngeld in Elternzeit und erneut schwanger - Regelung Bezug?

3 Antworten

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Grundsätzlich ist die Berechnungsgrundlage für Kind 2 die gleiche wie für Kind 1: die letzten 12 Monate vor der Geburt oder bei Selbstständigen das letzte Kalenderjahr vor der Geburt. Elterngeld ist kein Einkommen, sondern eine Lohnersatzleistung und zählt deshalb für die Berechnung nicht.

ABER:

Es gibt bestimmte sogenannte "Ausklammerungstatbestände", die bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden. So kann es sein, dass auch noch einige Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen werden.

Zu diesen Tatbeständen gehören der Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1, wenn in diesen ersten 14 Monaten ElterngeldBasis und/oder ElterngeldPlus bezogen wurde.

Außerdem gibt es für das zweite Kind 10% Geschwisterbonus, solange Kind 1 unter drei Jahre alt ist.

Timethieft 
Fragesteller
 03.08.2023, 20:29

Vielen herzlichen Dank für die Erläuterung. Leider habe ich nichts verstanden :-(

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Elli113  04.08.2023, 09:06
@Timethieft

Was genau hast du nicht verstanden?

Hilft dir ein Beispiel?

Bsp: Angenommen, Kind 1 wird im Mai 2022 geboren und Kind 2 im April 2024.

Der originäre Vergleichszeitraum wäre der 12-Monatszeitraum vor Geburt von K2. Das heißt April 2023 bis März 2024. Nun liegen aber möglicherweise sog. Ausklammerungs- und Verschiebetatbestände wie folgt vor:

Mutterschaftsgeldbezug für Kind 1: April bis Juli 2022

Elterngeldbezug älteres Geschwisterkind (jedoch nur bis maximal LM 14): Mai 2022 bis Juni 2023.

Da Kind 2 im April 2024 geboren wird, sind zunächst für die Berechnung maßgeblich die Monate April 2023 bis März 2024. Wenn in diesen Monaten kein Erwerbseinkommen erwirtschaftet wurde, dann fließen diese Monate mit 0€ in die Berechnung ein (und wirken sich damit negativ auf die Höhe des Elterngeldes aus).

Ausgeklammert werden die Monate April, Mai, Juni (wegen Elterngeldbezug K1).

Folglich fehlen drei Monate zur Berechnung des Elterngeldes und deshalb werden noch drei Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung herangezogen - also Januar, Februar, März 2022.

Bis zum 3. Geburtstag von Kind 1 gibt es außerdem noch einen Geschwisterbonus von 10%.

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Die Monate mit Elterngeldbezug werden mit 0€ angerechnet, das würde dann ein Basiselterngeld von 300€ bedeuten, 150€ ElterngeldPlus. Zusätzlich bekommt ihr bist zu dem dritten Geburtstag vom ersten Kind Geschwisterbonus. Normalerweise sind es 10% vom Elterngeld, bei euch wären es aber 75€ (bei Basiselterngeld) oder 37,50€ (bei ElterngeldPlus), da dies der Mindestsatz ist.

Die Zeiten Vom Mutterschutz (ersten und zweites Kind) werden zur Ermittlung ausgeklappter, ebenso die ersten 14 Monate Elternzeit. Dieses müsst ihr aber beantragen und dafür gibt es passende Formulare. Dadurch steigt die Höhe vom Elterngeld wieder, da eben der Verdienst von vor dem Mutterschutz des ersten Kindes herangezogen wird. Je nachdem wann euer zweites Kind geboren wird, macht dies einen riesigen Unterschied, weil ihr weniger 0€ Monate habt.

Wann ist denn euer ET? Die Elternzeit für den Mutterschutz sollte unbedingt unterbrochen werden, wenn hier noch ein Arbeitsverhältnis besteht und dadurch Anspruch auf Mutterschaftsgeld vorliegt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Mutter 🤱🏼

In den meisten Fällen wird das Elterngeld fürs zweite Kind deutlich geringer ausfallen. Es gibt jedoch den sog. Elterngeldtrick, sehr gut hier erklärt:

https://zweitoechter.de/elterngeld-booster/

Hat mir seinerzeit sehr geholfen und würde ich in Zukunft wieder so machen.