Schwanger während der Elternzeit - Auswirkungen auf das Elterngeld?

1 Antwort

Es gibt bestimmte sogenannte "Ausklammerungstatbestände", die bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. So kann es sein, dass auch noch einige Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen werden.

Zu diesen Tatbeständen gehören der Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1, wenn in diesen ersten 14 Monaten Elterngeld bezogen wurde.

Mal angenommen, dein Kind würde im Juni 2022 geboren. Und Kind 1 ist im Juli 2020 geboren?

Dann wäre der eigentliche Berechnungszeitraum Juni 2021 bis Mai 2022.

Mal angenommen, du hast bis zum 14. Monat Elterngeld bezogen, dann werden die Monate Juni bis August ausgeklammert.

Zur Berechnung werden dann die Monate September 2021 bis Mai 2022 herangezogen, und da das noch keine 12 Monate sind, werden die 12 Monate mit drei Monaten vor der Geburt von Kind 1 "aufgefüllt". Also April bis Juni 2020.

Monate, in denen du nicht gearbeitet hast, also September 2021 bis Dezember 2021, fließen mit 0€ Einkommen in die Berechnung für das Elterngeld mit ein.

weil ja die Einkünfte der letzten 12 Monate berechnet werden und ich keine 12 monatsgehälter vorweisen kann, 

Ja, exakt. Monate ohne Einkommen fließen, soweit kein Ausklammerungstatbestand in Frage kommt, mit 0€ in die Berechnung mit ein. Das senkt natürlich das Elterngeld für Kind 2 erheblich. Es gibt allerdings einen Geschwisterbonus in Höhe von 10% des errechneten Elterngeldes, aber mindestens 75€ und höchstens 180€.