Eine Woche Nach elternzeit wieder schwanger? Elternzeit schwanger? 1 woche nach elternzeit schwanger?
Hallo Community,
Nach zwei Jahren elternzeit hat eine Bekannte angefangen zu arbeiten, bereits nach 1Woche arbeiten hat sie erfahren, dass sie wieder schwanger ist, ändert sich etwas? Da sie in Lager arbeitet, wird sie wieder beschäftigigungsverbot von ihrer Frauenärztin bekommen. Bekommt sie weiter über die ganze Zeit (ca. 7–8 Monate) ihren regulieren Gehalt? Ändert sich etwas bei Elternzeit nach der Geburt, sie würde wieder gerne zwei Jahre in Elternzeit bleiben?
Wäre es besser, während der Elternzeit schwanger zu werden?
3 Antworten
Wenn sie ein Beschäftigungsverbot bekommt, dann bekommt sie ihren Mutterschutzlohn auf Grundlage des Gehalts vor ihrer ersten Schwangerschaft, da sie dort ja ebenfalls ein BV hatte. Falls sie nun aber weniger Stunden arbeitet als vorher, dann wird der Mutterschutzlohn auf Grundlage des neuen Gehalts berechnet. Die Schwangerschaft nach der Elternzeit ist vorteilhaft, da sie jetzt wieder Gehalt bekommt, das vorherige Elterngeld wird für das neue Elterngeld nämlich nicht mit angerechneten.
also wenn die Frauenärztin das Beschäftigungsverbot ausspricht würde es mich wundern, denn die tut es nur aus medizinischen Gründen. Wenn aber der Job und die Tätigkeit dort der Grund für das Beschäftigungsverbot ist muss es der Arbeitgeber aussprechen.
Das einzige was sich ändern wird ist das der Arbeitgeber nicht besonders erfreut sein wird über die Information. Ansonsten ist es unerheblich ob man das erste mal schwanger ist oder das fünfte mal oder ob 1 Woche oder 2 Jahre nach der Elternzeit.
dann meldet sie ihre Schwangerschaft und ab dem Zeitpunkt an dem sie wieder eintreten würde geht das gleiche Prozedere los wie sonst wenn man seine Schwangerschaft meldet. Also Gefährdungsbeurteilung und dann ggf. Anfang in einer Abteilung ohne Gefährdungen. Und wenn es die nicht gibt, dann Beschäftigungsverbot.
Elterngeld bekommt man pro Kind für den beantragten Zeitraum. Eine neue Schwangerschaft wäre nur dann relevant, wenn die Geburt und somit der neue Elterngeldanspruch sich mit dem alten Elterngeldanspruch überschneiden. Wie das dann gehandhabt wird weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Da sie in Lager arbeitet, wird sie wieder beschäftigigungsverbot von ihrer Frauenärztin bekommen.
Erst einmal wäre zu klären, ob sie der Arbeitgeber nicht an einem anderen angemessenen Platz einsetzen kann.
Wie wäre es denn, wenn Sie bevor die Elternzeit zu Ende ist schwanger wird? Dann müsste sie ja erstmal Bescheid geben bekommt man dann das selbe Elterngeld weiter bezahlt?