MUSS man in Elternzeit gehen?

3 Antworten

Natürlich nicht!

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin kannst du Elternzeit von deinem Arbeitgeber verlangen, musst du aber nicht.

Das Beschäftigungsverbot im Rahmen des Mutterschutzgesetzes beginnt in Deutschland sechs Wochen vor ET und endet acht Wochen beziehungsweise zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten nach der Entbindung.

Nach der Geburt herrscht ein absolutes Beschäftigungsverbot - selbst wenn du wolltest, darf der Arbeitgeber dicht nicht beschäftigen - auch nicht im Home-Office.

Im Gegensatz dazu darf die werdende Mutter sechs Wochen vor der Geburt noch beschäftigt werden, wenn sie selbst ausdrücklich erklärt hat, dass sie weiterarbeiten möchte.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Natürlich musst du nicht in Elternzeit gehen, du kannst direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten, wenn du meinst, es ist besser so und du bereits eine Betreuung hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.

Nein, musst du nicht. Nur die Schutzzeit direkt nach der Entbindung darfst du nicht arbeiten. Aber danach kannst du machen was du willst.