Was ist wenn in Elternzeit schwanger?

1 Antwort

Wenn du vorher deine Beschäftigung nicht aufnimmst, hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegen deine Krankenkasse. Dann bekommst du direkt ab Geburt Elterngeld.

Allerdings empfehle ich dir, dich erst einmal auf dein erstes Kind zu konzentrieren, sie braucht dich und du solltest dich erst einmal um sie kümmern. Euch alles Gute.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition