Wie berechnet sich das Elterngeld in meiner Situation?
Am 11.09.2020 kam mein Sohn zur Welt.
Ich war von Anfang an allein erziehend, habe mir 3 Jahre Elternzeit genommen.
Da ich die 12 Monate vor der Geburt meines Kindes gearbeitet habe, hat sich mein Elterngeld aus diesen 12 Monaten errechnet.
Als das Elterngeld nach dem 14. Monat auslief, (2 Monate Mutterschaftsgeld+12 Monate Elterngeld) musste ich ALG 2 beantragen.
Nun stellt sich mir folgende Frage:
Angenommen ich würde jetzt schwanger werden, also noch in der Elternzeit meines ersten Kindes, und mein 2. Kind im Herbst nächsten Jahres erwarten- wie würde sich das Elterngeld diesmal berechnen?
Wird ALG2 als Einkommen gesehen und das nächste Elterngeld von den letzten 12 Monaten ALG2- Bezug berechnet? Oder werden, weil ALG 2 nicht als Einkommen zählt, wieder die letzten 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes als Berechnungsgrundlage herangezogen?
Vielen Dank schonmal an die Community!
1 Antwort
Grundsätzlich werden zur Berechnung, genau wie für Kind 1, die letzten 12 Monate vor der Geburt von Kind 2 herangezogen.
Es gibt bestimmte sogenannte "Ausklammerungstatbestände", die bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. So kann es sein, dass auch noch einige Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen werden.
Zu diesen Tatbeständen gehören der Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1, wenn in diesen ersten 14 Monaten Elterngeld bezogen wurde.
Wenn dadurch weniger als 12 Monate bleiben, werden auch Monate von vor der Geburt von Kind 1 mit in die Berechnung einbezogen.
Aber in deinem Fall würden deutlich mehr als 12 Monate zwischen der Geburt von Kind 2 und dem Ende des 14. Lebensmonats von Kind 1 liegen, deswegen kommen Ausklammerungstatbestände nicht zum Tragen.
ALG2 ist kein Einkommen, von daher gäbe es bei Kind 2 nur den Mindestsatz an Elterngeld, und auch keinen Geschwisterbonus. Den gibt es nämlich nur bis zum 3. Geburtstag von Kind 1.