Wie berechnet sich das Elterngeld in meiner Situation?

1 Antwort

Grundsätzlich werden zur Berechnung, genau wie für Kind 1, die letzten 12 Monate vor der Geburt von Kind 2 herangezogen.

Es gibt bestimmte sogenannte "Ausklammerungstatbestände", die bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. So kann es sein, dass auch noch einige Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen werden.

Zu diesen Tatbeständen gehören der Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1, wenn in diesen ersten 14 Monaten Elterngeld bezogen wurde.

Wenn dadurch weniger als 12 Monate bleiben, werden auch Monate von vor der Geburt von Kind 1 mit in die Berechnung einbezogen.

Aber in deinem Fall würden deutlich mehr als 12 Monate zwischen der Geburt von Kind 2 und dem Ende des 14. Lebensmonats von Kind 1 liegen, deswegen kommen Ausklammerungstatbestände nicht zum Tragen.

ALG2 ist kein Einkommen, von daher gäbe es bei Kind 2 nur den Mindestsatz an Elterngeld, und auch keinen Geschwisterbonus. Den gibt es nämlich nur bis zum 3. Geburtstag von Kind 1.