Wie setzt sich das Elterngeld beim 2 Kind zusammen?

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Es gibt bestimmte sogenannte "Ausklammerungstatbestände", die bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden. So kann es sein, dass auch noch einige Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen werden.

Zu diesen Tatbeständen gehören der Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1, wenn in diesen ersten 14 Monaten ElterngeldBasis und/oder ElterngeldPlus bezogen wurde.

Außerdem gibt es für das zweite Kind 10% Geschwisterbonus, solange Kind 1 unter drei Jahre alt ist.

Bedeutet:

  • günstig ist es, als Mutter bis zum 14. Lebensmonat von Kind 1 Elterngeld zu beziehen, denn dann wird dieser Zeitraum ausgeklammert bei der Berechnung für Kind 2
  • günstig ist es außerdem, möglichst schnell wieder schwanger zu werden. Denn je mehr Zeit zwischen den Schwangerschaften vergeht, desto weniger Monate von vor der Geburt von Kind 1 fließen mit in die Berechnung ein. Konkret: liegen mehr als 23 Monate zwischen den Geburten, kommt kein Ausklammerungstatbestand zum Tragen. Monate ohne Einkommen (und Elterngeld ist kein Einkommen) zählen dann mit 0€.