Elterngeld/zweites Kind?Planen... aber wie?

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Grundsätzlich ist die Berechnungsgrundlage für Kind 2 die gleiche wie für Kind 1: die letzten 12 Monate vor der Geburt oder bei Selbstständigen das letzte Kalenderjahr vor der Geburt. Elterngeld ist kein Einkommen, sondern eine Lohnersatzleistung und zählt deshalb für die Berechnung nicht.

ABER:

Es gibt bestimmte sogenannte "Ausklammerungstatbestände", die bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden. So kann es sein, dass auch noch einige Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen werden.

Zu diesen Tatbeständen gehören der Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1, wenn in diesen ersten 14 Monaten ElterngeldBasis und/oder ElterngeldPlus bezogen wurde.

Außerdem gibt es für das zweite Kind 10% Geschwisterbonus (min. 75€), solange Kind 1 unter drei Jahre alt ist (also in deinem Fall bis zum 25.09.2025).

Konkret auf dich bezogen: mal angenommen, du würdest demnächst schwanger, und Kind 2 kommt im August 2024 zur Welt.

Ausgeklammert wird: August, September 2022 sowie September 2022-Oktober 2023 (=die ersten 14 Lebensmonate von Kind1).

Berechnungsgrundlage für das Elterngeld von Kind 2 wäre Juli 2023-Juli 2024. Ausgeklammert werden folglich noch die Monate Juli, August, September und Oktober 2023 und damit zur Berechnung 12 Monate komplett sind, fließen die Monate April, Mai, Juni, Juli 2022 noch mit in die Berechnung ein.

Wenn in den Monaten November bis Mutterschutz Kind 2 kein Einkommen erwirtschaftet wird, zählen diese Monate mit 0€ zur Berechnung. 

Bedeutet für dich aber auch: Wenn Kind 2 nach Oktober 2024 zur Welt kommt, erhältst du tatsächlich nur den Mindestbetrag beim Elterngeld (plus Geschwisterbonus). Du müsstest also möglichst schnell wieder schwanger werden.