Schwanger während Elternzeit innerhalb 12 Monate?

1 Antwort

Glückwunsch

um deine Frage zu beantworten, muss man wissen wie es nach dem Jahr Elternzeit ursprünglich geplant war weiterzumachen:

Wenn du danach genauso wie vor der Geburt arbeiten würdest, also zB Vollzeit, dann würdest du ja sehr wahrscheinlich wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Das wäre dann für dich äußerst günstig, da du so wieder Mutterschutzlohn beziehen würdest, auf Grundlage wie der Mutterschutzlohn vor der ersten Geburt.

Dadurch würde für das Elterngeld für Kind Nummer 2 dann genauso hoch ausfallen wie beim ersten Kind, teilweise musst du sogar Abrechnungen von vor dem ersten Mutterschutz einreichen um auf die 12 Monate für die Berechnung zu kommen. Das liegt daran, dass du die 12 Monate Elterngeldbezug aufgrund der Elternzeit für dein erstes Kind und den Mutterschutz ausklammern kannst. Zusätzlich bekommst du noch 10% Geschwisterbonus oben drauf, das sind mindestens 75€. Der Bonus wird aber nur bis einschließlich dem Monat wo dein erstes Kund frei wird gezahlt, danach verfällt er (zu beachten wenn du Elterngeld plus beziehen möchtest, ggf den Elterngeldbezug vorzeitig enden lassen)

Falls du mit reduzierter Stundenzahl hättest wieder anfangen wollen und das ganze schon so geklärt ist, dann wird der neue Mutterschutzlohn aufgrund der neuen Stundenanzahl berechnet, dann würde sich das Elterngeld dadurch verringern.

Wichtig ist noch zu wissen wer dir das BV ausgesprochen hat, wenn es der Arbeitgeber war, dann wirst du es ja sehr wahrscheinlich wieder bekommen und du kannst ihn am besten direkt schon über deine Schwangerschaft informieren (je nachdem wie weit du schon bist, am besten die Bescheinigung vom Frauenarzt abwarten).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Mutter 🤱🏼
Lulumoooonnn222 
Fragesteller
 29.01.2024, 23:29

danke für die hilfreiche Antwort !
ich bin Vollzeit angestellt und wir hatten tatsächlich noch nicht darüber gesprochen wie ich nach der Elternzeit wieder arbeiten werde, aber eigentlich habe ich ja ein Vollzeitvertrag unbefristet. Das würde bedeuten ich müsste mein Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren dann würde höchstwahrscheinlich automatisch wieder in Beschäftigungsverbot kommen.

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Qiboo  29.01.2024, 23:47
@Lulumoooonnn222

Wenn die Gründe für das vorherige Beschäftigungsverbot in der Gefährdungsbeurteilung liegen, dann wird es wohl wieder auf ein BV hinauslaufen.

Wenn keine Kürzung der Arbeitszeit besprochen wurde, dann bleibt es beim selben Mutterschutzlohn (falls keine Lohnerhöhung ansteht, das würde dann noch berücksichtigt werden).

Ich würde den Arbeitgeber sobald die Schwangerschaft in den Mutterpass eingetragen ist informieren. Dann plant er nicht mit einer Rückkehr und hat noch Zeit umzuplanen.

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