Elternzeit Elterngeld Vater?

2 Antworten

Elternzeit und Elterngeld sind 2 verschiedene Dinge.

Du kannst pro Kind 3 Jahre Elternzeit beantragen, wenn das Kind in deinem Haushalt wohnt.

Elterngeld bekommst du so wie es im Vorfeld beantragt wurde. Eine Änderung kannst du nur innerhalb der ersten 14 Monaten des Kindes beantragen.

Du könntest also vielleicht noch Elternzeit in Verbindung mit Teilzeit beantragen, wobei dein AG dir dies nur bedingt genehmigen muss.

Einen weiteren Geldanspruch hast du allerdings nicht. Hier hättet ihr euch bei der Geburt abstimmen müssen.

Für deine Freundin bestand aber keine andere Möglichkeit, wenn ihr jetzt erst zusammen ziehen wollt.

fragenstelle813 
Fragesteller
 10.07.2019, 20:28

danke für die hilfreiche Antwort, ok steht mir in der Elternzeit Harz4 zu?

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Elterngeld und Elternzeit haben im Grunde recht wenig miteinander zu tun.

Wenn sie bereits für 12 Monate Elterngeld bezogen hat, steht euch kein weiteres Elterngeld zu.

Elternzeit hingegen kannst du machen, ist aber unbezahlt.

fragenstelle813 
Fragesteller
 10.07.2019, 19:51

ok ich bekomme nicht meine 65% von meinem Lohn? Und wovon sollen wir dann leben während ich von meiner Arbeit freigestellt bin? Wie ist das vorgesehen?

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