Elternzeit Elterngeld Vater?
Ich bin berufstätig und habe ein Kind welches ein Jahr und 2 Monate alt ist. Meine Freundin mit der ich nicht zusammen wohne bezieht sgb2.
Meine Freundin und mein Kind wohnen zusammen.
Ich wollte nun mit meiner Freundin und Kind zusammen ziehen. Ich wollte gerne 1 Jahr in Elternzeit gehen und habe gelesen das jeder Elternteil 36 Monate hat und in dieser Zeit 65% des Nettolohns bekommt.
Meine Lebensgefährtin hat ein Jahr lang Elternzeit gehabt und Elterngeld von 300€ zuzüglich Harz4 bekommen.
Habe ich nun noch ein Recht auf meine Elternzeit?
das ist sehr verwirrend, einmal steht im Internet das man 36 Monate hat. Und woanders steht das die Mutter 12 Monate hat und der Vater nochmal 2Monate. Oder hat die Mutter jetzt mit ihren 12 Monaten, meine Elternzeit verbraucht ohne es mit mir abzusprechen?
2 Antworten
Elternzeit und Elterngeld sind 2 verschiedene Dinge.
Du kannst pro Kind 3 Jahre Elternzeit beantragen, wenn das Kind in deinem Haushalt wohnt.
Elterngeld bekommst du so wie es im Vorfeld beantragt wurde. Eine Änderung kannst du nur innerhalb der ersten 14 Monaten des Kindes beantragen.
Du könntest also vielleicht noch Elternzeit in Verbindung mit Teilzeit beantragen, wobei dein AG dir dies nur bedingt genehmigen muss.
Einen weiteren Geldanspruch hast du allerdings nicht. Hier hättet ihr euch bei der Geburt abstimmen müssen.
Für deine Freundin bestand aber keine andere Möglichkeit, wenn ihr jetzt erst zusammen ziehen wollt.
Nein, ich denke nicht, da dein Arbeitsverhältnis ja ruht.
Ich würde mir aber unabhängig davon einen Termin bei der Elterngeldstelle machen: die können dir exakt sagen, ob vielleicht doch noch ein Teil Elterngeld möglich ist. Das Thema ist ziemlich komplex. Vielleicht übersehe ich hier etwas.
Elterngeld und Elternzeit haben im Grunde recht wenig miteinander zu tun.
Wenn sie bereits für 12 Monate Elterngeld bezogen hat, steht euch kein weiteres Elterngeld zu.
Elternzeit hingegen kannst du machen, ist aber unbezahlt.
ok ich bekomme nicht meine 65% von meinem Lohn? Und wovon sollen wir dann leben während ich von meiner Arbeit freigestellt bin? Wie ist das vorgesehen?
Vom Gehalt deiner Partnerin. Ansonsten kannst du keine Elternzeit nehmen.
danke für die hilfreiche Antwort, ok steht mir in der Elternzeit Harz4 zu?