Wie funktioniert es genau mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld?

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Zum Anspruch: In den ersten beiden Monaten bekommst du Mutterschaftsgeld, das wird aber mit dem Anspruch auf Elterngeld verrechnet. Danach hast du noch Anspruch auf 10 Monate ElterngeldBasis oder 20 Monate ElterngeldPlus.

Wenn ich Elterngeld plus beantrage und 2 Jahre Elterngeld bekomme

Du bekommst maximal 22 Monate lang Elterngeld. Denn in Monaten, in denen man Mutterschaftsgeld bekommt, kann man nur ElterngeldBasis beziehen und die zwei Monate werden angerechnet. Folglich hast du 2 Monate ElterngeldBasis und maximal 20 Monate ElterngeldPlus.

Dein Mann hat ebenfalls einen Anspruch, auf zwei Monate ElterngeldBasis oder vier Monate ElterngeldPlus. Je nachdem, wie er das beantragt, dürft ihr auch beide gleichzeitig Elterngeld beziehen. ElternGELD beantragt man bei der in deinem Bundesland zuständigen Behörde.

Etwas anderes gilt für die ElternZEIT: die beantragt man beim Arbeitgeber und der AG darf die auch nicht ablehnen. Man hat insgesamt einen Anspruch auf drei Jahre ElternZEIT, muss sich aber beim Antrag für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes festlegen. Es wäre also schwierig, wenn dein Mann nach den zwei Monaten direkt nach der Geburt beschließen würde, noch mal für einen späteren Zeitraum innerhalb der zwei Lebensjahre Elternzeit zu nehmen. Wenn, dann muss er sich das vorher überlegen.

Kann ich nebenher einen Minijob haben?

Ja. Mit ElterngeldPlus kannst du sogar Teilzeit arbeiten ohne Abzüge. Es kommt aber darauf an, wieviel du verdienst, bzw. wie hoch der Einkommensunterschied zwischen VOR der Geburt und NACH der Geburt dann ist.

Schau mal hier: Elterngeldrechner mit Planer | Familienportal des Bundes da kannst du es dir durchrechnen.