Erfahrung mit Hebamme ausschließlich für die Bescheinigung zur Beantragung von Mutterschaftsgeld?

war hier jemand einmalig bei einer Hebamme für die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld?

wir erwarten unser 5. Kind & für uns war es sehr schön & stressfrei zu keine Untersuchungen zu gehen. Doch für das Mutterschaftsgeld musste ich dann zu einer Hebamme oder Arzt, um eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Termin zur Geburt zu bekommen (bei den vorhigen Schwangerschaften).

Dieses Mal würde ich uns das gerne ersparen. Aber es gibt nur die Möglichkeit (nach meiner Recherche), daß man auf das Geld verzichtet oder zu einer Hebamme ist Arzt muss. Die Geburtsurkunde nach der Geburt ist nicht ausreichend. Man kann es zwar auch erst nach der Geburt beantragen, aber nur mit einer Bescheinigung, die vor der Geburt ausgestellt wurde.

Ich entscheide mich weder aus Bequemlichkeit noch unwissend dazu. Sondern übernehme die volle Verantwortung als Mutter. Wir Frauen haben eine gute Intuition, der Zugang dazu ist nur den meisten verloren gegangen. Den kann man aber wieder finden.

Nachdem ich für mich & meine 2 ältesten Kinder sehr stressige Vorsorge Untersuchungen hatte & auch die Geburt mit beiden im kh ein Kampf um eine selbstbestimmte Geburt war (zum Glück ist das nicht immer so, aber noch zu oft), habe ich mich für eine Alleingeburt entscheiden.

Die Geburt war traumhaft & ich freue mich auf die kommende. Für mich war & ist es genau das richtige. So wie keine für mich unnötigen Untersuchungen notwendig sind. Daher möchte ich am liebsten gar keine Untersuchung machen. Es sei den ich spüre, daß etwas nicht in Ordnung ist.

vor meiner ersten Alleingeburt habe ich über 50 Bücher dazu gelesen. Ich habe mich mit Hebammen & Ärzten ausgetauscht, die Erfahrungen damit gemacht haben. Ich habe mich über möchte Risiken informiert & was in dem jeweiligen Fall zu tun ist. Das kh ist 5 Min mit dem Auto entfernt. Eine Hebamme stand zur telefonischen Beratung zur Verfügung, falls notwendig.

Ich bin also gut informiert & würde mich freuen, wenn lediglich Antworten bezüglich meiner Frage gegeben werden. Falls jemand einen Weg ganz ohne Hebamme & Arzt kennt, freue ich mich auch davon zu erfahren.

Nach der Geburt braucht man ja auch keine Bescheinigung, sondern geht einfach spätestens 1 Woche nach der Geburt zum Rathaus. Das Kind muss nicht mal dabei sein, der Vater kann das auch allein machen. Ganz in Ruhe haben wir in dieser Zeit unser Baby gewogen & gemessen.

Ich finde im übrigen die Arbeit von Hebammen & Doulas toll. Wir benötigen die Betreuung nur nicht & fühlen uns unter uns am wohlsten. Auch finde ich es toll, daß es Möglichkeiten gibt im Geburtshaus, einer Frauenklinik oder im Krankenhaus begleitet zu werden. Es ist halt nur nicht das richtige für uns. Ich möchte aber hervorheben, daß ich nichts davon schlecht machen will. Auch wenn meine Erfahrungen mit dem kh negativ waren, sowie mit den Vorsorgeuntersuchungen.

Auf YouTube gibt es übrigens ganz tolle Videos zu Hausgeburten, Alleingeburten, Meergeburten usw

herzliche Grüße & vielen Dank, Vany

Ich würde ins Krankenhaus gehen 44%
Ich würde eine Alleingeburt machen 33%
Ich würde eine Hausgeburt machen 11%
Ich würde in ein Geburtshaus gehen 11%
Ich würde in eine Frauenklinik gehen 0%
Schwangerschaft, Baby, Geburt, Gesundheit und Medizin, Gynäkologe, hausgeburt, Hebamme, Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld bei ALG II und Minijob?

Die Sachlage ist wie folgt: Nach meinem Bachelorabschluss arbeite ich seit Feb17 in einem 450€ Minijob. Seit März17 bin ich Arbeitslos gemeldet und bekomme zusätzlich Arbeitslosengeld II. Ich bin über das Jobcenter gesetzlich krankenversichert.

Nun beginnt mein Mutterschutz Ende Juli und meine Krankenkasse kann mir kein Mutterschaftsgeld zahlen (obwohl vorab telefonisch zugesichert wurde: ja, sie bekommen Mutterschaftsgeld), da meine Versicherung kein Krankengeld umfasst. Das Bundesversicherungsamt schrieb mir auf Anfrage:

  • Frauen, die - wie Sie - zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben - auch wenn sie geringfügig beschäftigt sind - keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 13 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG).
  • Ihre Ansprüche sind ausschließlich von der gesetzlichen Krankenkasse zu prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen zu befriedigen.Bitte setzen Sie sich nochmals mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und bitten um Prüfung unter Hinweis auf § 24 i Abs. 1, 2. Alternative Sozialgesetzbuch Fünftes Buch („... oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird“). Denn das gilt gerade für Mitglieder gesetzlicher Krankenkasse, die - wie Sie - ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

Ok - was bedeutet Anspruch auf Krankengeld und warum umfasst das meine Vers. nicht? Was mich verwirrt ist, dass das Jobcenter sagt, dass ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe (wird mir aber angerechnet - ist ja auch ok, da ich so oder so einen Verdienstausfall habe), eben weil Minijob.

Angenommen ich bekomme jetzt garnichts - und habe einen einen Verdienstausfall von insg. 14 Wochen wegen Mutterschutz - wer kommt dafür auf? Mein Arbeitgeber? Das Jobcenter? Ich meine, ich bin ja weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis, nur weil ich Mutter werde und in den Mutterschutz gehe, muss ich doch nicht auf mein Gehalt verzichten?

Ich hoffe ihr könnt mir mit eurem Rat und Wissen irgendwie weiterhelfen.

Danke!

Schwangerschaft, Recht, Minijob, Rechte, Krankenversicherung, Hartz IV, Mutterschaftsgeld, Mutterschutz, Ausbildung und Studium
Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei Krankschreibung und arbeitslos ohne Bezug von ALG I?

Hallo, Meine Frage ist ein wenig komplex. Folgende Ausgangssituation liegt vor: ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis, dass am 31.01. endet. Und ich bin mit Zwillingen schwanger. Schwangerschaftsbedingt bin ich auch seit Mitte November krankgeschrieben und beziehe (zumindest theoretisch, danke lieber langsamer Arbeitgeber) seit Ende Dezember Krankengeld. Die aktuelle Krankmeldung gilt bis 31.01. (also genau Ende des Arbeitsvertrages), aber mein Gynäkologe wird mich auch weiterhin krankschreiben, da arbeiten wirklich nicht drin ist den Rest der Schwangerschaft. Nun habe ich, wie mir das Arbeitsamt sagt, keinen Anspruch auf ALG I, da ich krankgeschrieben bin. Kein Problem, meint die Krankenkasse, da bekomme ich auch nach dem Ende meines Arbeitsverhältnisses dann weiter Krankengeld und die Krankenkasse bezahlt ihre Gebühren für mich. Das Schöne ist wohl außerdem, dass mir diese Monate oder Wochen, die ich "nur" Krankengeld beziehe, dann beim Elterngeld nicht als "Nullrunden" (also als Monate mit null Euro Einkommen) in die Berechnung eingehen, da die Krankheit schwangerschaftsbedingt ist (bei ALG und Krankengeldbezug aus anderen Krankheitsgründen ist das wohl so, ich muss dann halt ein Attest von meinem Gyn mit zum Elterngeldantrag darzulegen, das mir bescheinigt, dass ich schwangerschaftsbedingt krank war).

So weit klingt alles ganz gut, ABER:

Gestern hat mein Gynäkologe gemeint, er kann mich ja nur bis zum Mutterschutz krankschreiben. Und was dann? Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wenn nicht, dann sitze ich ja finanziell in der Zeit des Mutterschutzes auf dem Trockenen, bis ich Elterngeld beantragen kann, was im Falle von Zwillingen ja sogar länger dauern würde, da der Mutterschutz bei Mehrlingen ja auch länger andauert.

ALG II, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Mutterschutz
Jobcenter, Rückerstattung bescheid bekommen wegen Mutterschaftsgeld?

Hallo zusammen. um einmal vorab zu erklären: Ich mache eine überbetriebliche Ausbildung, bin Schwanger und derzeit im Mutterschutz, errechneter Entbindungstermin ist der 19.12.2016. Es sieht folgendermaßen aus: Im Oktober war ich schon bei meiner Krankenkasse, wegen dem Mutterschaftsgeld, damit das rechtzeitig zum antritt meines Mutterschutzes auch ausbezahlt ist. Die Krankenkasse hat für die zeit vom 07.11.2016 - 18.12.2016 das Mutterschaftsgeld schon im Oktober ausbezahlt, ich habe es natürlich dem Jobcenter mitgeteilt, damit diese für November und Dezember natürlich neu berechnen können, da ich ja für November sowie Dezember nicht das ganze Ausbildungsgehalt erhalten werde. Nun habe ich heute Post vom Jobcenter im Briefkasten liegen gehabt : ANHÖRUNG ! Ich habe in der zeit vom 01.10.2016-31.10.2016 zu unrecht geld bezogen und soll eine Rückforderung leisten. Auf dem Brieg der Krankenkasse steht ja drauf das das Geld was ich erhalten habe für die zeit ist, die ich im Mutterschutz bin, wie kann das sein , dass das Jobcenter jetzt eine Rückforderung für Oktober verlangt ??? nur weil die Krankenkasse das geld schon im Oktober ausbezahlt hat??

Habe das Geld was ich von der Krankenkasse bekommen habe, natürlich weggepackt , weil es ja für die zeit vom 07.11 -18.12 ist also für die 6 Wochen vor geburt

ich bin echt ratlos und hoffe auf schnelle Hilfe

ALG II, Mutterschaftsgeld, Rückerstattung

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