Zufluss von Mutterschaftsgeld jobcenter?

4 Antworten

Du sollst den Zufluss nachweisen, der hat nichts mit der Höhe des Einkommens zu tun, Du musst Kontoauszüge in Kopie schicken, auf dem der Eingang des Geldes zu sehen ist, dass ganze nennt sich dann Zuflussprinzip.

Einkommen wird in dem Monat auf den Bedarf angerechnet, in dem es zugeflossen ist, also z.B. auf dem Konto eingegangen ist und zur Verfügung steht.

Deshalb würde einem z.B. bei Beschäftigungsaufnahme noch sein volles ALG - 2 zustehen, wenn man sein erstes Einkommen erst im Folgemonat nach der Beschäftigungsaufnahme aufs Konto bekommen würde, dass müsste man dann auch zusätzlich mit Kontoauszügen nachweisen und nicht nur mit der Einkommensbescheinigung bzw. Abrechnung.

Das Jobcenter wünscht die Zusendung des Kontoauszuges, auf welchem der Zahlungseingang des Mutterschaftsgeldes ersichtlich ist.

Von Experte isomatte bestätigt

Der Kontoauszug, auf dem der Eingang der Zahlung ersichtlich ist!

Dann weise sie darauf hin. Alles andere wäre doppelte Arbeit