Mutterschaftsgeld?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich kommt der Anteil von deinem AG nicht vn der Krankenkasse. Der AG-Anteil wird so überwiesen, wie dein vorheriger Lohn auch. Also wenn du zum 1. oder 15. oder 30. Lohn erhalten hast, dann wirst du zu dem jeweiligen Stichtag auch dein Mutterschaftsgeld erhalten.

Ob du da allerdings nicht auch einen Antrag stellen musst, bin ich mir nicht mehr sicher. Für Elternzeit in jedem Fall.

Die Krankenkasse zahlt nur die max. 13,--Euro/ Tag Mutterschaftsgeld. Die Differenz zum tatsächlichen Netto muss dein Arbeitgeber dir auszahlen.

Viele zahlen das Gehalt- um das Mutterschaftsgeld gekürzt- einfach weiter, andere in einer Summe.

Frag beim Arbeitgeber nach, wie er das handhabt.

Alles Gute für Euch!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung