Wo ist der Unterschied zwischen mutterschaftsgeld und Elterngeld?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nö - nicht Mutter, sondern des Elternteils, das zu Hause bleibt. Und es kann auf zwei Jahre aufgesplittet werden.

Das Mutterschutzgeld wird nur sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bezahlt und das in der Höhe des vollen Gehalts (wovon allerdings einen ganz kleinen Anteil die Krankenkasse zahlt und der Arbeitgeber den Rest)

User3456987 
Fragesteller
 26.02.2016, 12:54

Aber man sagt ja, dass man nach der Geburt bei der Krankenkasse das mutterschaftsgeld beantragen soll. Das wäre ja dann schwachsinnig. Dann müsste man dieses ja dann schon in der 34. ssw machen oder?

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Allyluna  26.02.2016, 13:00
@User3456987

Das sagt "man" deswegen ja auch nicht. Das Mutterschaftsgeld muss rechtzeitig beantragt werden, natürlich vor der Geburt. Dafür bekommt man etwa in der 32. Woche (je nachdem, wann der Vorsorgetermin liegt) einen Beleg vom Frauenarzt, in dem nochmal der voraussichtliche ET belegt wird. Damit geht man dann zur Krankenkasse und beantragt Mutterschaftsgeld (was 13 Euro pro Tag sind) - diese setzt sich dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung, damit dieser auf das volle Gehalt aufstockt. Wenn man Glück hat, läuft das Ganze auch reibungslos, manchmal muss man auch nachhaken. 

Nach der Geburt wird dann das Elterngeld (und auch das Kindergeld) beantragt. Das kann man deswegen erst nachher machen, weil man dem Antrag eine Kopie der Geburtsurkunde beifügen muss. 

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User3456987 
Fragesteller
 26.02.2016, 13:17

Ok. Vielen Dank ihr zwei

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OBACHT: Darauf fallen viele rein: Elterngeld gibt es, wenn du zuvor Mutterschaftsgeld erhalten hast, nur 10 Monate lang!

User3456987 
Fragesteller
 26.02.2016, 13:15

Ok. Danke :-)

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