Muss man beim Vorstellungsgespräch sagen das man Schwanger ist?

11 Antworten

Du musst nichts sagen u genießt den.vollen Mutterschutz.

Der Bauch wird kaum zu sehen sein, eher gar nicht^^

Du schreibst, die Stelle ist auf ein Jahr befristet. Die suchen also jemanden für einen festen Zeitraum, am Ende sogar um einen Ausfall zu kompensieren.

Nun bist du schwanger und könntest gar nicht die volle Zeit zur Verfügung stehen.

Ich persönlich würde da schon aus moralischen Gründen sagen, was Sache ist, statt den potenziellen Arbeitgeber von vornherein anzulügen. Dabei käme zumindest ICH mir schäbig vor, aus Sicht des AG ist es schlicht eine Unverschämtheit.

sophiamello 
Fragesteller
 20.02.2020, 13:45

Nein, es geht um keinen Aufall... Jeder bekommt einen befristeten Arbeitsvertrag. Es sind über 600 Mitarbeiter die den selben Job machen, wie ich.

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Nein, du musst so etwas ei einem Vorstellungsgespräch niemanden auf die Nase binden.

Unverzügliche Information über Schwangerschaft

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen, auch für Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte. Frauen haben allerdings die Pflicht, ihren Arbeitgeber über eine Schwangerschaft zu informieren, "und zwar möglichst unverzüglich", erklärte Haußmann.

https://www.t-online.de/leben/familie/id_45322528/schwangerschaft-probezeit-kuendigungsschutz-fuer-schwangere.html

Im Vorstellungs/Einstellungsgespräch musst du nichts davon sagen. Wenn du den Arbeitsvertrag unterschrieben hats, dann spätestens musst du es sagen, zum Schutz deines ungeboren Kindes.

Du kannst wegen der Schwangerschaft nicht entlassen werden, auch nicht in der Probezeit. Mutterschaftsgeld steht dir dann zu, wenn du zum Beginn der Schutzfrist noch in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  20.02.2020, 17:59
Wenn du den Arbeitsvertrag unterschrieben hats, dann spätestens musst du es sagen, zum Schutz deines ungeboren Kindes.

Nein, auch dann besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Die entsprechende Bestimmung des Mutterschutzgesetzes ist eine "Soll"-Bestimmung.

Selbstverständlich aber muss der Arbeitgeber informeirt werden, wenn die Art der Tätigkeit eine Gefahr für die Schwangere und das Kind bedeuten würde - und wenn die Arbeitnehmerin die Schutzfunktionen beanspruchen will.

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sassenach4u  20.02.2020, 19:25
@Familiengerd

Sie wäre dumm, es zu verschweigen, immerhin geht es um ein ungeborenes Leben. Der Arbeitgeber macht eine Gefährdungsbeurteilung, dass dient dem Schutz von Mutter und Kind.

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