Schwanger während Pflegezeit nach der Elternzeit, welches Elterngeld?
Erst kurze Vorgeschichte, Frage steht unten.
Hallo, meine Frau ist ehrlich gesagt etwas ungeplant schwanger. Aktuell passt ein Kind garnicht in unser Leben.
Wir haben schon eine Tochter (3), welche im letzten Jahr eine Intensivchemotherapie hinter sich gebracht hat. Dieses Jahr Dauertherapie war für uns alle nicht sehr leicht. Auch finanziell hat es die ein oder anderen Ersparnisse aufgefressen.
Nun ist sie in Erhaltungstherapie, sprich niedriger dosierte Chemo und nichtmehr tägliche bzw. keine stationären Krankenhausaufenthalte. Zwischen den 1x Wöchentlichen Untersuchungen versuchen wir unser Leben zu genießen und wieder Normalität in unser Leben zu lassen.
Wir wollen eigentlich erstmal unser Leben mit unserer Tochter allein genießen und das aufholen, was während Therapie versäumt wurde.
Auch finanziell hatten wir geplant dass meine Frau wieder das Arbeiten anfangen kann, um die Polster wieder aufzufüllen.
Lange Rede kurzer Sinn:
Meine Frau war jetzt insgesamt 3 Jahre in Elternzeit und bekam davon 1 Jahr Elterngeld. Nun ist sie angehangen an die Elternzeit in der Pflegezeit für unsere Tochter, sprich sie bekommt aktuell weiterhin kein Geld außer das Pflegegeld für Pflegegrad 2.
Ich verdiene Durchschnittlich, also bleibt nicht viel übrig am Ende.
Wie sieht das aus, was bekommt sie an Geld, wenn Sie für das zweite Kind nach der Pflegezeit wieder in Elternzeit geht.
Wäre das dann der Mindestsatz? Oder würde das Gehalt vor der ersten Elternzeit zur Berechnung genommen werden?
Danke.
2 Antworten
Ja. Es ist in eurem Fall bitter, aber sie würde tatsächlich nur den Mindestsatz bekommen.
(Mein letzter Stand ist jedenfalls, dass das Pflegegeld für die Pflegeperson nicht als Einkommen gerechnet wird und damit für die Elterngeldberechnung irrelevant ist. Kann sein, dass sich da zwischenzeitlich was geändert hat, wobei ich das nicht glaube.)
Es gibt diverse sogenannte Ausklammerungstatbestände, so dass unter Umständen noch Monate von vor der Geburt von Kind1 zur Berechnung herangezogen werden, aber die greifen nur bei einem Abstand von maximal 24 Monaten zwischen den Geburten.
Auch Geschwisterbonus gibts nur, solange noch ein weiteres Kind unter drei Jahren im Haushalt lebt, was bei euch ebenfalls nicht der Fall ist.
Hey, was ihr mit eurer Großen durch habt, tut mir leid. Es kostet einen als Eltern viel Herzblut. Jetzt seid ihr schwanger und könnt euch gar nicht so richtig freuen. Was würde euch helfen? Zusagen für finanzielle Unterstützungen oder bräuchtet ihr sonst etwas, um euch darüber zu freuen? Wie geht es deiner Frau mit der ungeplanten Schwangerschaft? Ist es noch ganz frisch oder wisst ihr es schon eine Weile? Lasst euch Zeit, bis ihr euch in Ruhe erkundigen könnt, wie es finanziell für euch gut weitergehen kann. Eine gute Beratung kann euch da sicher informieren und wäre vielleicht auch für deine Frau ein Hilfe. Viele Grüße!