Wann lohnt sich Nebenjob in Elternzeit?

2 Antworten

Nun hat sie jedoch die Info, dass Einkünfte aus einer Nebentätigkeit auf das Elterngeld angerechnet, also davon abgezogen werden
Ist das richtig??

Ja, das ist richtig. Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und es wird nur der Unterschied zwischen dem vor- und dem nachgeburtlichen Einkommen teilweise ersetzt. Von daher ist es logisch, dass, wenn das nachgeburtliche Einkommen nicht gleich Null ist, es eben weniger Elterngeld gibt.

ABER:

Sie kann statt ElterngeldBasis auch ElterngeldPlus beantragen. ElterngeldPlus beträgt nur die Hälfte von ElterngeldBasis, aber man bekommt es doppelt so lange und darf hinzuverdienen.

in der Elternzeit zusätzlich etwas arbeiten zu gehen,

Anspruch auf Elterngeld hat man nicht während der kompletten Elternzeit, sondern nur 12 Monate (ElterngeldBasis), bzw. 22 Monate (ElterngeldPlus - in Monaten, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden, kann man nur ElterngeldBasis bekommen, daher sind es keine 24 Monate).

Schau mal hier:

Elterngeldrechner mit Planer | Familienportal des Bundes

Da kann deine Tochter alles mal durchspielen und überlegen, was sich lohnt, zu beantragen. Es wird auch vorgerechnet, wie hoch der Anspruch jeweils ungefähr wäre.

Sterntaler6401 
Fragesteller
 07.10.2021, 12:21

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Das ist ja wirklich sehr kompliziert, die für die jeweilige Lebenssituation beste Variante herauszufinden. Werden uns da mal durchklicken. :)

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Elli113  07.10.2021, 12:42
@Sterntaler6401

Ja, das stimmt. Ich habe damals mit meinem Mann einen ganzen Nachmittag hin- und hergerechnet, bis wir für uns das Optimum herausgeholt hatten.

Ach ja, als Ergänzung: sollte sie alleinerziehend sein, hat sie Anspruch auf 14 Monate Elterngeld - also zusätzlich auf die beiden "Papamonate", die ansonsten der Partner in Anspruch nehmen könnte.

Und, falls sie nicht alleinerziehend ist, könnte der Partnerschaftsbonus interessant sein. Das sind insgesamt vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus für beide, wenn beide mindestens 24 und höchstens 32 Stunden arbeiten (falls Kind vor dem 01.09.2021 geboren: mindestens 25 und höchstens 30 Stunden).

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Es wird nicht alles angerechnet, aber zum Teil, sonst hat es keinen Sinn. Im Falle der vollen Arbeitsfähigkeit Elterngeld zu zahlen.