Kann der Ehemann Vollzeit und minijob arbeiten, während die Frau Elterngeld bekommt?

3 Antworten

Elterngeld beantragt jeder nur für sich und ausschlaggebend ist nur das eigene Einkommen - es sei denn, das gemeinsam zu versteuernde Einkommen läge bei über 300.000€ (aktuell, diese Grenze soll ja gesenkt werden).

Da die Frau im Jahr vor der Geburt kein eigenes Einkommen hatte, erhält sie den Mindestbetrag von 300€ (ElterngeldBasis).