Kann der Ehemann Vollzeit und minijob arbeiten, während die Frau Elterngeld bekommt?
Es handelt sich um die Familie meiner Bekannten, die Mitte Oktober 2023 ihr zweites Kind erwartet.
Die Frau arbeitet nicht, weil sie vor einem Jahr nach Deutschland gekommen ist, und bezieht keine Leistungen, da ihr Mann gut Vollzeit und Minijob hat
Aus finanziellen Gründen möchte er die beiden Stellen behalten, das heißt: Er nimmt keine Elternzeit, aber seine Frau beantragt Elterngeld(Basis)
Die Frage ist: Wird das Einkommen des Mannes daraus für das Basis-Elterngeld berücksichtigt, oder nicht?
3 Antworten
Das sollte möglich sein. Das Elterngeld wird von einem der Elternteile beantragt. Die Höhe wird danach berechnet, was vorher als Verdienst war. Gab es kein eigenes Einkommen, wird ein Mindestbetrag gezahlt.
Kann ich auch Elterngeld bekommen, wenn ich keine Arbeit habe? | Familienportal des Bundes
Elterngeld beantragt jeder nur für sich und ausschlaggebend ist nur das eigene Einkommen - es sei denn, das gemeinsam zu versteuernde Einkommen läge bei über 300.000€ (aktuell, diese Grenze soll ja gesenkt werden).
Da die Frau im Jahr vor der Geburt kein eigenes Einkommen hatte, erhält sie den Mindestbetrag von 300€ (ElterngeldBasis).