Praktischer Teil für die Fachhochschulreife in MV - Zuerkennung durch 4 jährige Selbstständigkeit als Nachhilfelehrer/Gitarrelehrer gesichert?

Ich habe mal einen besonderen Fall und dazu noch ein paar Fragezeichen über dem Kopf ? .. ;)

Ich wohne in MV. Nach dem Erhalt des schulischen Teils der FHR habe ich mich selbstständig gemacht und gebe Nachhilfeunterricht in Mathe und Englisch, sowie auch Gitarrenunterricht. Das ganze mache ich seid 11/2020. Mein Gewerbe ist eingetragen.

In MV kann man sich durch eine vierjährige Berufstätigkeit den praktischen Teil der FHR zuerkennen lassen. Auf Rückfrage wurde mir bestätigt, dass es dabei unerheblich ist, ob man Angestellt, Selbstständig oder im öffentlichen Dienst tätig war. 

Dieses Jahr zum 11/2024 besteht mein Gewerbe dann offiziell seid 4 Jahren.

In dieser gesamten Zeit hatte ich auch quasi meine Findungsphase. Neben der Selbstständigkeit habe ich noch vieles Weitere ausprobiert, wie Fotografie, Webdesign und Ähnliches, da ich immer sehr interessiert und wissbegierig bin. Außerdem hatte ich nach der Schule auch eine Fernweiterbildung im Bereich Musikproduktion (am HOFA College) begonnen, weil ich schon seid der Kindheit musikalisch bin. Diese Fernweiterbildung habe ich abgebrochen, da sie mir keinen Nutzen mehr brachte.

In dieser Findungsphase fand ich für mich heraus, dass ich mal in die IT (Softwareentwicklung) möchte. Das Programmieren mache ich jetzt schon seid 8 Monaten. Nun möchte ich gerne Wirtschaftsinformatik studieren.

Dafür brauche ich die Zuerkennung des praktischen Teils.

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Meine Fragen und Unsicherheiten hierzu:

1. Umfang der Selbstständigkeit

Ein Praktikum muss ja annähernd in Vollzeit stattfinden und ich vermute, dass dies auch für die Berufserfahrung zutrifft. Nun ist es ja so, dass die tatsächlichen Nachhilfestunden immer erst Nachmittags stattgefunden haben. Das machte so einen Umfang von 10-13h pro Woche aus. Es gab zwischen durch Zeiten da war es mal sehr viel mehr (Ich sage mal Spitzenwert so 16-18h Unterrichtstätigkeit wöchentlich - das war aber eher die Ausnahme.)

Man muss auch beachten, dass es ja auch Ferienzeiten gab, in denen dann gar kein Unterricht stattgefunden hat.

Ich habe auch bereits mit dem Land gearbeitet. 2020/21 gab es 2x das Förderprogramm. Die Abrechnung erfolgte hier mit dem Land. Das war auch eine Zeit, in der es am meisten zu tun gab.

Mal abgesehen von der Unterrichtstätigkeit gab es aber natürlich auch noch andere Aufgaben, die ja eher unsichtbar sind. Hierfür gibt es ja auch keine wirklichen Nachweise. Jedoch musste ich zum Beispiel doch eine beträchtliche Menge an Zeit in die Unterrichtsvorbereitung stecken. Außerdem war ich selbstständig - das bedeutet ja auch bekanntlich: "selbst und ständig". Folgende Aufgaben habe ich noch erledigen müssen:

- Buchhaltung

- Steuern

- Orga

- Einrichtung von Tools

- Optimieren von Geschäftsprozesse

- Optimieren des Angebots/Unterrichts

- Kundengewinnung

- Probestunden abhalten

- Fortbildung durch Kurse

- Erstellung von Webseiten

Darüber hinaus stehe ich meinen Kunden immer zur Verfügung und bin jederzeit erreichbar um bei Hausaufgaben o.Ä. zu helfen.

Wenn ich das alles überschlage komme ich meiner Meinung nach auf eine annähernde Vollzeit-Tätigkeit.

ABER: Durch meine Fortbildung im Musikbereich nach dem Gymnasium (,welche in Teilzeit war), habe ich in der Gewerbeanmeldung auch angekreuzt, dass es sich um eine Tätigkeit im Nebenerwerb handelt. Fällt mir das vielleicht auf die Füße?

Jedoch zahlte ich etwas später auch den freiwilligen Krankenversicherungsbeitrag (als der Gewinn auf >400€ ging)

Dazu kommt, dass ich das Unternehmen ja auch erst aufbauen musste. Nach den ersten Monaten wuchs dann der Umsatz erst an... zunächst auf ein paar Hunderte Euro, später auf mehr als Tausend. Dann gab es natürlich mal bessere und schlechtere Zeiten. Jedoch konnte ich nach ca einem Jahr meine Nachhilfe-Filiale eröffnen.

Wie wirkt sich all das Auf die Zuerkennung der FHR aus? Meines Wissens nach ist sowas ja auch immer eine Einzelfallentscheidung. Wie stehen meine Chancen? Was kann ich vielleicht noch beachten?

Ich freue mich auf eure Einschätzungen.

Beste Grüße aus MV!

Gute Chancen auf Anerkennung des praktischen Teils ;) 0%
Das wird nicht klappen :/ 0%
Das wird auf jeden Fall klappen! :D 0%
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Einarbeitung bei Tankstelle Shell - unbezahlt?

Hallo,

Ich habe vor Kurzem einen Minijob gesucht und bin dann auf die Anzeige der Shell - Tankstelle gestoßen, da dort momentan mehrere Mitarbeiter gesucht werden. 

Ich hatte dann Anfang Februar ein Vorstellungsgespräch (oder ihr könnt es auch ruhig Bewerbungsgespräch nennen) mit dem Geschäftsführer, um alle Einzelheiten zu besprechen. Nach einem Gespräch etc. wurde mir schon die Arbeitskleidung gegeben und die Vergütung wurde geklärt. Dabei hatten wir auch schon direkt Termine für Einarbeitungsschichten vereinbart, es war die Rede von drei. Außerdem wurde mir versichert, dass diese Schichten „selbstverständlich“ - wie jede anderen Schicht - ausgezahlt werden. 

Dazu kommt, dass wir schon vor meiner ersten Schicht den ganzen Papierkram geklärt hatten und ich den Vertrag dementsprechend unterschrieben hatte. 

Nach diesen drei Einarbeitungsschichten habe ich jedoch für mich persönlich festgestellt, dass der Job doch nichts für mich. Letzte Woche ruf mich der Geschäftsleiter wieder an und hat gefragt, wie es aussieht, da ja bald schon die Schichtpläne für März erstellt werden etc. und habe dann gefragt, ob ich nicht vielleicht doch noch eine Einarbeitungsschicht bekommen könnte, damit ich mir komplett sicher bin, ob ich das machen möchte oder nicht. Er meinte zu mir, dass das kein Problem sei. Gestern hatte ich dann meine vierte Einarbeitungsschicht und saß danach im Büro mit ihm, da er extra an dem Tag die Filiale besucht hatte. Obwohl ich mich sicherer gefühlt hatte, stand mein Entschluss fest: Ich habe ihn gesagt, dass ich da nicht weiterarbeiten möchte. Danach hat er erklärt, dass wegen meiner Einarbeitung sehr viele Kosten für das Unternehmen aufgekommen sind UND dass die mir meine vier Einarbeitungsschichten NICHT bezahlen. 

In dem Moment war ich extrem überrascht/schockiert und wusste nicht, was ich sagen soll. Ich habe dann aber erwähnt, dass er mir Anfang (vor der ersten Schicht) wirklich versichert hatte, dass die Einarbeitung von mir bezahlt werde. Darauf erwiderte er nur, dass er aus „menschlicher Sicht“ mich verstehen kann, aber dass ich auch die Sicht des Unternehmens verstehen müsse. Zum Schluss meinte er dann nur, dass er nochmal „gucken werde“ und dass WENN ÜBERHAUPT ich nur die Hälfte bezahlt bekommen könnte. 

Ist das rechtlich legal? Darf man das überhaupt machen? Es war ja nie meine Intention, dort die Einarbeitungsschichten zu machen und dann dort aufzuhören. Allerdings hat mir der Job einfach nicht gefallen. Das ist aber noch lange kein Grund, mir das dann nicht zahlen zu wollen. Kennt ihr euch da besser aus? Was soll ich tun? 

Ich dachte jetzt daran, ihn morgen einfach anzurufen. Doch ob das was ändern wird….  

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