Berechnung von Elterngeld - wird Nebenjob berücksichtigt?
Hi zusammen,
Ich möchte mir elternzeit nehmen und dafür elterngeld beantragen. Für die Berechnung wird ja der Durchschnitt aus den letzten 12 Monaten ermittelt. Ich frage mich, ob da nur mein Hauptjob, oder auch mein Nebenjob berücksichtigt wird?
Ich meine damit nicht, dass ich während der elternzeit esltwas dazuverdienen will, sondern ob mein verdienst aus den letzten 12 Monaten von dem Nebenjob auch zur Berechnung veranschlagt werden. Einfach gesagt: bekomme ich dann mehr Geld?
Ein nebenverdienst während der elternzeit wird natürlich angerechnet, dass weiß ich!
Lieben Dank vorab!
3 Antworten
Wurde vor Elterngeldbezug ein Minijob ausgeübt, beträgt das Elterngeld 97 % des maßgeblichen Einkommens und damit in der Regel 436,50 Euro, sofern der Job für die Kinderbetreuung niedergelegt wird.
ab Seite 49ff wie z.B.:
Abzüge für Steuern
Von Ihrem Brutto-Monats-Einkommen werden pauschal abgezogen:
- die Einkommensteuer,
- der Solidaritätszuschlag und
- die Kirchensteuer, falls Sie Kirchensteuer zahlen müssen.
Das betrifft nur den Teil des Einkommens, für den Sie Steuern zahlen müssen. Wenn Sie zum Beispiel einen Mini-Job haben, dann zahlen Sie für Ihr Einkommen aus dem Mini-Job in der Regel keine Steuern. Stattdessen zahlt Ihr Arbeitgeber pauschal Steuern für dieses Einkommen. Bei der Berechnung des Elterngelds werden in diesem Fall ebenfalls keine Steuern abgezogen.
Gruß siola55
Wird er, ist ja auch Erwerbseinkommen, auch wenn du selber keine Abzüge hast.
Vielen Dank. Heißt das, dass mein unregelmäßiger veridnest aus dem Nebenjob zu 97 Prozent zu dem normalen elterngeld in Höhe von 65 Prozent addiert wird?