Berechnung von Elterngeld - wird Nebenjob berücksichtigt?

3 Antworten

Wurde vor  Elterngeldbezug ein Minijob ausgeübt, beträgt das Elterngeld 97 % des maßgeblichen Einkommens und damit in der Regel 436,50 Euro, sofern der Job für die  Kinderbetreuung niedergelegt wird.

https://www.hartz4.org/elterngeld-minijob/

blubb94 
Fragesteller
 01.11.2019, 15:18

Vielen Dank. Heißt das, dass mein unregelmäßiger veridnest aus dem Nebenjob zu 97 Prozent zu dem normalen elterngeld in Höhe von 65 Prozent addiert wird?

0

https://www.bmfsfj.de/blob/93614/ae836eac57176f0e284865bdacb456ec/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf

ab Seite 49ff wie z.B.:

Abzüge für Steuern

Von Ihrem Brutto-Monats-Einkommen werden pauschal abgezogen:

  • die Einkommensteuer,
  • der Solidaritätszuschlag und
  • die Kirchensteuer, falls Sie Kirchensteuer zahlen müssen.

Das betrifft nur den Teil des Einkommens, für den Sie Steuern zahlen müssen. Wenn Sie zum Beispiel einen Mini-Job haben, dann zahlen Sie für Ihr Einkommen aus dem Mini-Job in der Regel keine Steuern. Stattdessen zahlt Ihr Arbeitgeber pauschal Steuern für dieses Einkommen. Bei der Berechnung des Elterngelds werden in diesem Fall ebenfalls keine Steuern abgezogen.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wird er, ist ja auch Erwerbseinkommen, auch wenn du selber keine Abzüge hast.