Berechnung Mutterschutz und Elterngeld?

1 Antwort

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Wird das in der Kalkulation berücksichtigt?

Ja.

Bei einem Beschäftigungsverbot erhält eine Frau Mutterschutzlohn (§ 18 Mutterschutzgesetz). Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Arbeitgeber Schwangeren, die wegen eines Beschäftigungsverbotes teilweise oder ganz mit der Arbeit aussetzen müssen, mindestens der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn des Monats zu gewähren hat, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. (Beispiel: ist die Schwangerschaft im Monat August eingetreten, errechnet sich der Durchschnittsverdienst aus den (Brutto)Gehaltszahlungen der Monate Juli, Juni und Mai).

Bei der Berechnung dieses Durchschnittsverdienstes sind auch die sogenannten regelmäßig gezahlten Erschwerniszulagen und Zeitzuschläge mit zu berücksichtigen, die einer werdenden Mutter für die Beschäftigung an Sonn-und Feiertagen und zur Nachtzeit gezahlt worden sind.

Ebenfalls uneingeschränkt mit einzubeziehen sind gesetzlich vorgeschriebene oder tariflich vereinbarte Vergütungen und Zuschläge für Überstunden, Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Wechsel- und Schichtdienste. Dies gilt unabhängig davon, ob zuschlagspflichtige Arbeiten im Berechnungszeitraum regelmäßig oder nur gelegentlich angefallen sind.

Eine werdende Mutter soll einschließlich der Zahlung von Zulagen und Zuschlägen verdienstmäßig so gestellt werden wie vor Beginn der Schwangerschaft.

Des Weiteren, welcher Zeitraum bzw. Gehalt wird bei beginn der Elternzeit, nach dem Mutterschutz, berechnet? Wird hier das Mutterschutzgeld zur Bemessung herangezogen?

Ich verstehe nicht ganz, was du meinst? Meinst du das Elterngeld? Für die Berechnung des Elterngeldes sind die letzten 12 Monate vor der Geburt maßgeblich. Also wenn die Geburt zB im März 2022 ist, dann werden zur Berechnung die Monate März 2021 bis Februar 2022 herangezogen. Gehalt bekommt man in der Elternzeit keines, wenn man nicht entsprechend in die Arbeit geht.

Timethieft 
Fragesteller
 16.11.2021, 15:25

Vielen dank für die tolle Erklärung.

Bzgl. Mutterschutzgeld: da die Frau ein sofortiges Arbeitsverbot bis zur Schwangerschaft bekommt greift ab sofort das Mutterschutzgeld. Nach Geburt das Elterngeld. Mich hat nur interessiert ob das dann Elterngeld dann von Mutterschutzgeld berechnet wird oder vom Gehalt vor dem Mutterschutz.

Hintergrund: Frau in Woche 4 mit sofortigem Arbeitsverbot. Bemessung für Mutterschutzgeld durchschnittlich 3 letzten Gehälter. Berechnung Elterngeld nach Geburt? Wird hier dann das Mutterschutzgeld als Grundlage genommen oder das Gehalt vor Mutterschutzgeld?

Entschuldige bitte, ich hoffe ich habe es verständlich beschrieben was ich meine :-)

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Elli113  17.11.2021, 10:29
@Timethieft
da die Frau ein sofortiges Arbeitsverbot bis zur Schwangerschaft bekommt greift ab sofort das Mutterschutzgeld. 

Nicht ganz. Sie erhält sogenannten Mutterschutzlohn. Das ist ein Unterschied, denn der Bezug von MutterschutzGELD gilt nur für die Zeit des Mutterschutzes - also sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt.

Aber der Mutterschutzlohn zählt wie Gehalt, denn man zahlt darauf auch ganz normal Steuern und Sozialabgaben. Und man bekommt den Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber als Lohnfortzahlung.

Mich hat nur interessiert ob das dann Elterngeld dann von Mutterschutzgeld berechnet wird oder vom Gehalt vor dem Mutterschutz.

Beides. Relevant sind die letzten 12 Monate vor der Geburt.

Frau in Woche 4 mit sofortigem Arbeitsverbot

Wenn sie jetzt in der vierten Woche schwanger ist, dann wurde sie wohl etwa im Oktober schwanger. Geburtstermin ist dann im Juli 2022. Dann zählt für die Berechnung des Muterschutzlohnes das Einkommen von Juli bis September 2021. Für die Berechnung des Elterngeldes zählen die Monate Juli 2021 bis Juni 2022 entsprechend. Und wie gesagt, Mutterschutzlohn zählt wie das normale Gehalt.

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Timethieft 
Fragesteller
 17.11.2021, 20:04
@Elli113

Jetzt habe ich es verstanden.

Und zur Berechnung des Mutterschaftslohnes werden von den letzten drei Gehältern der Durchschnitt ausbezahlt, inkl. der darin ausbezahltem Zulagen wie Spät-/ & Nachtschicht?

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Timethieft 
Fragesteller
 17.11.2021, 22:44
@Elli113

Vielen herzlichen Dank für die tolle Hilfestellung. Grüße

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Timethieft 
Fragesteller
 19.11.2021, 08:04

Noch eine Frage hätte ich: wie schaut es aus, wenn künstlich befeuchtet wurde? Muss der Arbeitgeber weiterhin „Gehalt“ bezahlen?

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Elli113  19.11.2021, 08:57
@Timethieft
künstlich befeuchtet

Meinst du "befruchtet"?

Wüsste nicht, warum das einen Unterschied machen sollte. Schwanger ist schwanger.

Zwar zahlt der Arbeitgeber den Mutterschutzlohn an die Frau aus, er holt es sich aber im Rahmen des U2-Verfahrens zu 100% von der zuständigen Krankenkasse zurück.

Umlage U2 – Wikipedia

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Timethieft 
Fragesteller
 19.11.2021, 09:25
@Elli113

Und wenn die Frau wegen der Behandlung im Krankenstand ist? Kann der AG die Lohnfortzahlung diesbezüglich verweigern? Künstliche Befruchtung ist ja keine „Krankheit“ und wurde freiwillig durchgeführt.

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Elli113  19.11.2021, 10:09
@Timethieft

Das ist dann etwas anderes. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes.

Krankenschein bei künstlicher Befruchtung - Zahlt der Arbeitgeber? (kk-bildung.de)

Künstliche Befruchtung ist keine Krankheit (bund-verlag.de)

Schau mal hier, da sind auch alle Infos gut zusammengefasst: Wie können Sie Ihre Arbeit mit der Behandlung einer künstlichen Befruchtung vereinbaren? | Eugin (klinikeugin.de)

Die Schwangerschaft selbst ist aber gleich zu behandeln. Da wird kein Unterschied gemacht.

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