Ab wann fängt der Mutterschutz an als Gärtnerin?
Wenn jemand als Gärtnerin in einem nicht biologischen Betrieb arbeitet und feststellt, dass sie schwanger ist, wie lange muss man dann noch arbeiten? Oder wie viele Wochen/Monate vor dem Geburtstermin kann man mit dem arbeiten aufhören?
5 Antworten
Auf jeden Fall beginnt der Mutterschutz sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin.
Allerdings muss der Arbeitsplatz den besonderen Anforderungen an den Gesundheitsschutz von Schwangeren gerecht werden. Was das in dem Fall einer Gärtnerei bedeutet, ist ziemlich schwer zu sagen. Natürlich darf man als Schwangere nicht mit gefährlichen Chemikalien umgehen etc. - aber das heißt ja nicht, dass man gar nicht im Betrieb arbeiten kann. Nur wenn es nicht möglich ist, dass man nur in gesundheitlich unbedenklichen Bereichen arbeitet, dann kann es passieren, dass ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, aber das hängt dann eben vom Betrieb ab.
Für den Mutterschutz gibt es allgemein gültige gesetzliche Vorgaben - ganz unabhängig vom Beruf. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung.
Bist du denn irgendwie Gefährdungen ausgesetzt, die ein Beschäftigungsverbot voraussetzen? Ansonsten gilt der ganz normale Mutterschutz sechs Wochen vor der Entbindung.
Der Mutterschutz ist gesetzlich festgelegt, Gärtnerinnen müssen genauso arbeiten wie jede andere Schwangere.
grundsätzlich 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
der Frauenarzt kann ein Beschäftigungsverbot attestieren; dem ist Folge zu leisten.
Der Frauenarzt kann nur ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist.
Der Arbeitgeber ist aber nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.